Gleichstellung an Hochschulen

Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) hat letzte Woche die Ergebnisse zur Umsetzung der „Forschungsorientierten Gleichstellungsstandards“ veröffentlicht. Unter diesem schönen Begriff wurden 2008 Standards in Form einer Selbstverpflichtung der Hochschulen verabschiedet, mit dem letzlichen Ziel den Anteil an Frauen im wissenschaftlichen Bereich deutlich zu erhöhen.

Eine Arbeitsgruppe hat die Gleichstellungskonzepte der Hochschulen nun bewertet und ihren Abschlussbericht vorgestellt.

Während auf der einen Seite bessere Strukturen im Rahmen des Themas Gleichstellung geschaffen wurden und die Thematik inzwischen zum Hochschulalltag gehört wird in der praktischen (zahlenmäßigen) Entwicklungen noch weiteres Potential gesehen:

„Trotz der insgesamt erfreulichen Entwicklung hat der Anstieg der Frauenanteile auf den verschiedenen Karrierestufen aber noch nicht den erhofften Umfang erreicht. Umso mehr sei es nun wichtig, ein Augenmerk auf die Entwicklung der Frauenanteile auf den jeweiligen Karrierestufen zu richten. Dabei identifizierte die Arbeitsgruppe insbesondere die Postdoc-Phase und das Berufungsgeschehen als entscheidende Stellen im Karriereverlauf, auf denen bei den weiteren Bemühungen ein Fokus zu legen sei.“ (Quelle: DFG)

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Google News und Leistungsschutz – Farbe bekennen

Mit der Einführung des Leistungsschutzrecht hat sich Deutschland zu einem speziellen Weg zum Schutz der Verleger entschieden. Das Gesetz wurde zuletzt schon als „Lex Google“ bezeichnet, es wird vermutlich zu Lizensierungsformen führen (sollen), die vor allem auf das Angebot von Google News zielten und schlicht eine Lizenzzahlung von Google an Verlagsangebote im Sinn hatte.

Google News ist ein Nachrichtendienst, der nichts anderes macht, als die Nachrichten zu indexieren und mit Überschrift und „Anteasertext“ (ca. 160 Zeichen) zu zitieren und die Besucher dann auf die jeweilige Nachrichtenseite weiterzuleiten (der klassische Link). Die Google-Suche funktioniert nicht anders nur eben mit allen Inhalten und nicht nur Nachrichten. Warum jetzt Links auf Nachrichten lizenzpflichtig sein sollen hat sich mir nie erschlossen. Bisher musste der Anbieter aktiv werden und wenn er nicht erfasst werden möchte dies mittels einer „robots.txt“ kundtun.
Im Bereich Nachrichten wird sich hier ab dem 01. August 2013 die Welt (in Deutschland) anders entwickeln.

Google hat heute bekanntgegeben, wie man sich der neuen Situation stellt: Ab heute bis zum 01. August müssten Inhalteanbieter Google gegenüber bestätigen, dass die Nachrichten kostenlos auf Google-News gelistet werden dürfen. Wer dies nicht macht, wird ab dem 01.08. nicht mehr in Google News aufgeführt.

Da reticon seit langem bei Google News gelistet ist und wir uns über die Besucher von dort freuen – sind wir auch angeschrieben worden und haben mit wenigen Klicks unsere Seiten auch ab August freigegeben.

Spannend wird nun sein, wer von den Schwergewichten der Verlagsbranche wie reagiert –  die mit ihrer Lobbymacht das (aus meiner Sicht ziemlich sinnlose Gesetz) im Bundestag platziert und durchbekommen haben. Das wird für einige vermutlich auch finanziell bitter, wenn sie auf den Traffic und damit auch den anschließenden Werbeeinnahmen verzichten müssen. Gut, dass Google den Spaß nicht mitmacht und keine Lizenzen eingeht.

Aber – unsere Kanzlerin hat es ja gerade verkündet und wird dafür gerade mit Häme im Netz überzogen – das Internet ist für uns ins Deutschland Neuland, aber wenn Diekmann und Co lange genug im Silicon Valley hospitiert haben, wird das auch hier noch etwas. Ich erinnere mich an Crosspoint unter OS/2.

Herzlichen Glückwunsch WordPress

Das Blogsystem WordPress wird heute 10 Jahre alt – da sage ich doch gern herzlichen Glückwunsch. Ein OpenSource Software-Projekt, das nach 10 Jahren so stark daherkommt, da kann man nur großen Respekt zollen.

Auf reticon setzen wir WordPress seit einem guten halben Jahr ein – in ein paar anderen privaten Blogs habe ich WordPress jetzt seit knapp sechs Jahren am Start und ich kann sagen, ich bin doch sehr zufrieden. Das ganze funktioniert ziemlich reibungslos, es gibt eine sehr aktive Community, die sich um eine Vielzahl an Erweiterungen und Plugins kümmert. Trotzdem kann man auch selbst an einigen Stellen eingreifen, es gibt inzwischen eine riesige Welt an „Themes“ und „Layouts“. Hier haben sich inzwischen auch kleine Geschäftsmodelle entwickelt, kleine Agenturen, die WordPressbetreibern (gegen Geld) z.B. beim Layout helfen.

Als denn – herzlichen Glückwunsch, WordPress!

Drosselkom – Kampf der Werbekampagnen

Die Telekom hat sich mit der Tarifumstellung und der angekündigten Drosselung von DSL-Anschlüssen PR-technisch einen Bärendienst erwiesen. So viel Diskussion und Prügel bekommt ein Unternehmen selten in so kurzer Zeit. Parallel dazu ist mit dem Thema Drosselung auch die Netzneutralität in einer größeren Diskussion angekommen.

Bei der Netzneutralität geht es darum, dass im klassischen Internet jeglicher Datenverkehr gleich behandelt wird – dies Prinzip wird „best effort“ genannt. Das meint, die Datenpakte von allen Internetdiensten, die ich nutze werden „so schnell wie es geht“ zu mir geliefert. Mein Internetprovider versucht egal ob Youtube, spiegel.de immer die schnellste Datenlieferung zu realisieren.
Gibt man die Netzneutralität auf, werden bestimmte Datenpakte bevorzugt. So kann dann ein Anbieter mit meinem Provider verhandeln, was er denn tun (bzw. zahlen) soll, damit seine Dienste weiterhin schnell bei den Kunden des Providers X landen. Also, Beispiel: Google soll an den Provider X bezahlen, damit die Daten seines Videodienstes Youtube auch wirklich schnell ausgeliefert werden, wäre ja schade, wenn die Videos bei allen Kunden von Provider X ruckeln.
So formuliert das natürlich niemand, da kommt dann jede Menge „Marketingsprech“. Da wird dann gerne von „Managed Services“ und „Next Generation Networks“ geredet – gemeint sind aber meist Fälle wie im Beispiel.

Es gibt inzwischen die ersten Versuche, die Netzneutraliät auszuhöhlen. Das IP-Fernsehprogramm der Telekom fährt diese als sogenannten „Managed Service“ und möchte den auch nicht auf das Volumen der neuen Internettarife anrechnen. Ähnliches im Mobilfunkbereich, dort gibt es immer mehr Anbieter, die z.B. den Traffic zu Musikstreamingdiensten nicht auf das Datenvolumen anrechnen (z.B. einige Spotify-Tarife). Was für den Kunden erstmal gar nicht schlecht daherkommt, ist aber der erste Schritt zum Ausstieg aus der Netzneutralität. Bisher war es dem Provider völlig egal wieviel Daten ich im Monat zu Spotify, Youtube und dem Rest verbraucht habe. Im Idealfall hat er die Bandbreite, die er mir verkauft, sauber kalkuliert, der Inhalt der Datenpakete ist ihm egal. Jetzt fängt er sich aber plötzlich an für den Inhalte zu interessieren, so rechnet er dann den Datenverkehr zu Spotify heraus. Dafür ist dann ja Technik und KnowHow erforderlich – und wenn man das einmal hat, setzt man es halt auch für andere Dinge ein.

drosselkom-googleadsSoweit der Exkurs in das Thema Netzneutralität. Es gibt da auch lustige Nebenkriegsschauplätze. Einer davon findet gerade in den Google Werbeanzeigen statt. Sucht man nach Drosselkom, „bekriegen“ sich darunter die Telekom und Konkurrent Unitymedia.

Auf der einen Seite interessant, dass man es bei der Telekom offensichtlich für nötig hält, sich bei der Suche nach Drosselkom zu platzieren, um dort in die Diskussion einzugreifen. Heißt wohl, dass das Thema entsprechende Wichtigkeit zugeteilt bekommen hat. Unitymedia hat vermutlich gerade etwas Spaß an der Diskussion gefunden und sucht neue Kunden.

SmartTV und fehlender Datenschutz

An der TU Darmstadt haben Informatiker in einem spannenden Paper dargelegt, dass in den aktuellen Implementierung von „Smart-TVs“ Lücken im Datenschutz lauern. Smart-TVs werden die Kombination von klassischen Fernsehen und Internet genannt. Diese wird momentan über HbbTV in neue Geräte (Fernseher und Receiver) implementiert. Dabei bildet HbbTV den Rückkanal des Fernsehsenders ins Internet. HbbTV  liefert Informationen zum laufenden Programm, leitet in die Mediathek weiter etc. – an vielen Punkten liefert HbbTv eine Art Kombination von klassischem EPG und einem moderneren Videotext.

Was auf den ersten Blick als sinnvolle Erweiterung daherkommt, ist in der aktuellen Implementierung datenschutzrechtlich nicht so gut gelöst. Das Advanced Security Research Darmstadt (CASED) hat dies letzte Woche aufgezeigt.

„Die Nutzer dieser Geräte sehen in der Regel eine eingeblendete Information, dass der Sender Zusatzinformationen anbietet. Wer interessiert ist, kann diese über eine Taste auf der Fernbedienung abrufen. „Was die Nutzer nicht wissen können ist, dass der Fernseher bereits bei der Senderwahl mit dem Server der Sendeanstalt kommuniziert. Von vielen Sendern empfängt er mehrmals pro Minute Inhalte, überträgt aber auch Nutzungsdaten, ohne dass der Zuschauer HbbTV aktiv durch Drücken des Red Buttons nutzt“, erklärt Informatiker Marco Ghiglieri.

Die so gewonnenen Informationen sind aus datenschutzrechtlicher Sicht durchaus als bedenklich einzustufen – insbesondere, da einige Sender die Daten auch Drittanbietern wie Google Analytics zur Verfügung stellen, die detaillierte Nutzeranalysen erzeugen. Diese könnten Sendern vor allem zur Ermittlung von regionalen Einschaltquoten und zur Übertragung personalisierter Werbung dienen.“ (Quelle: Pressemitteilung TU Darmstadt)

Dabei ist das Thema nicht neu – die Darmstädter Informatiker sind schon länger an dem Thema dran und mit Sendern im Gespräch – nur ändert sich bisher wenig an dem Auswerteverhalten.

„Anbieter und Hersteller müssen lernen, dass Sicherheit und Privatsphäre schon „by Design“, also im Entwurfsstadium berücksichtigt werden muss. Nachträgliche Absicherung ist oft teurer und kann das Vertrauen der Kunden erschüttern“, sagt Michael Waidner, CASED-Direktor und Professor für Sicherheit in der Informationstechnik. (Quelle: Pressemitteilung TU Darmstadt)

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