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Staatsvertrag begrenzt Zugang zu Online-Inhalten

Staatsvertrag begrenzt Zugang zu Online-Inhalten

19.07.2010

Der neue Rundfunkänderungs-Staatsvertrag zwingt zum Löschen von Inhalten: Dem Gesetz zufolge sind in gebührenfinanzierten Angebote viele Inhalte verboten. Erlaubte Inhalte hingegen dürfen nur noch für begrenzte Zeit online bleiben. Die Folge: Öffentlich-rechtliche Anbieter müssen bis zum 31. August 2010 umfassende Inhalte löschen.

Viel Arbeit in den Redaktionen. „Ich werde von Rundfunkgebühren dafür bezahlt, mit Rundfunkgebühren erstellte Inhalte zu löschen“, fasst ein verantwortlicher Redakteur den Irrwitz zusammen. (FAZ)

Auf tagesschau.de dürfen die meisten Meldungen und dafür ausgewählte einzelne Tagesschau-Beiträge ein Jahr online verfügbar sein. Viele Tagesschau-Sendungen und das Nachtmagazin bleiben als komplette Sendung nur sieben Tage on demand zugänglich.

Eine Ausnahme bilden die Tagesschau-Sendungen um 20.00 Uhr und die Tagesthemen. Diese gelten als "zeitgeschichtliche Archive" und dürfen unbegrenzt angeboten werden. Gleiches gilt für Inhalte von zeitgeschichtlicher und kulturgeschichtlicher Bedeutung. Sie dürfen unbefristet in einem eigens auszuweisenden Archiv online öffentlich zugänglich bleiben. Eine weitere spezielle Regel gilt für Inhalte, die sich mit Wahlen befassen: Diese dürfen für die Dauer der Legislaturperiode angeboten werden.

Ganz schön gaga? Findet Stefan Niggemeier auch.

Der ganze Beitrag Die Leere hinter dem Link in der Online-Ausgabe der FAZ

              

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