
Ein Kündigungsfall - Spionage oder doch einfach nur dreist krank gefeiert?
Eine Angestellte meldet sich krank:
"Wegen einer starken Migräneattacke müsse sie im Dunkeln liegen und könne nicht am Bildschirm arbeiten."
Eine Woche später wird sie entlassen mit der Begründung,
"dass sie am Tag, an dem sie krank gemeldet war, Facebook besucht habe. "Wer dies kann, kann auch arbeiten", habe der Chef gesagt."
So weit, so schlecht, könnte man sagen. Auf der einen Seite ist es schon merkwürdig, dass sich die Angestellte trotz Migräne um Facebook kümmert. Auf der anderen Seite graust es dem Datenschützer, wenn ihr Vorwurf stimmt, dass sie vom Arbeitgeber durch eine fingierte Freundschaftsanfrage bei Facebook "ausspioniert" wurde, um ihre Online-Aktivitäten zu verfolgen.
Aber wir von reticon wiederholen gerne an dieser Stelle:
Das Internet ist ein öffentlicher Raum, dies bietet dem Nutzer zwar viele Vorteile, er oder sie darf aber niemals vergessen, dass eben jeder mitlesen oder schauen kann und der öffentliche Raum keine geschützte Privatsphäre ist. Interessant auch der Aspekt, dass die Angestellte offensichtlich nicht wusste, wer hinter der angeblichen Freundschaftsanfrage steckte, niemand sie jedoch zwingt, diese zu akzeptieren (falls das den Tatsachen überhaupt entspricht). Wer also meint, sein Profil durch eine beeindruckende Zahl an Freunden, aufwerten zu müssen, vergisst eventuell die Rechte, die er oder sie diesen damit einräumt und die daraus eventuell entstehenden Nachteile.
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Krank gemeldete Angestellte: Nach Facebook-Besuch gefeuert