Unter dem Begriff Open Access wird jetzt diskutiert, ob Forschungen,
die öffentlich finanziert sind, die Ergebnisse nicht auch öffentlich
zugänglich sein sollten.
In diesem Zusammenhang soll auch das
Urheberrecht - gerade für Professoren - geändert werden. Diese sollen
verpflichtet werden, Forschungsergebnisse zunächst der eigenen Uni
anzubieten.
Dieser Ansatz sieht auf den ersten Blick
vielversprechend aus, dient aber letztlich momentan der
Patentierbarkeit. Die Uni soll entscheiden, ob und wie sie die
Forschungsergebnisse nutzt und damit letztendlich Geld verdient.
Öffentlich zugänglich ist hier noch nichts.
Viele Dinge sind schon in diesem Sinne im Arbeitnehmererfindungsgesetz geregelt
(s. Link). Diese Regelungen werden nun für auch für das Urheberrecht
diskutiert. Es bleibt also noch ein weiter Weg bis zum Open
Access. Und vielleicht bleibt dieser auch ein idealistischer
Wunschtraum. Angesichts knapper Kassen, vieler Drittmittelprojekte, wo
oft Forschung gemischt finanziert wird und die Auftraggebern aus der
Wirtschaft an einem Open Access der Ergebnisse sicher kein Interesse
haben.
Patente und Closed Access behindern oft Weiterentwicklungen,
sichern auf der anderen Seite aber natürlich auch das Überleben des
Patentinhabers. Global gesehen ist die momentane Entwicklung aber auch
eine Festigung der Position der reichen Länder und das konsequente
Ausschließen z.B. dritter Weltstaaten von der weiteren Entwicklung.
Quellen zu diesem Artikel und zum weiteren Nachlesen:
Terenz