
Fazit Mir erscheint schon
der grundlegende Ansatz falsch, der
Jugendschutz quasi über eine
White-List realisieren will.
Damit muss nun jedes Spiel, das in
Deutschland verkauft werden soll,
vorher geprüft werden. Meiner
Meinung nach ist hiermit keineswegs
ein adäquater Jugendschutz gegeben,
dazu ist dies der falsche Ansatz.
Es wird aber zugleich auch ein
riesiger Apparat errichtet, der nun
jedes Spiel bewerten muss. Ganz
abgesehen von dem riesigen Aufwand,
der zur Kontrolle notwendig ist.
Bei einer sogenannten Black-
List ist dies noch
realisierbar, man hat eine Liste
mit schwarzen Schafen und überwacht
diese. Nun muss aber jedes Spiel
überwacht werden:
- Ist es durch
die USK erfasst?
- Stimmt die
Einordung?
- Ist der Datenträger
korrekt gekennzeichnet?
und
nicht zuletzt: Ist die
Alterskontrolle beim Verkauf
entscheidend?
Diese Form des Schutzes passt allerdings in eine Gesellschaft, die ein Höchstmaß an Kontrolle wünscht. Die Beschränkung auf physikalische Datenträger ist eine Einschränkung, die den Jugendschutz schon bald zu einem Tiger ohne Zähne werden lassen könnte.
Zu begrüßen ist die klarere Stellung der Institutionen USK und BPjM - wie sich das Gesetz im Einzelnen bewährt, bleibt abzuwarten, insbesondere da bis Ende 2003 noch eine Übergangsfrist gilt.
Insgesamt erweckt das Gesetz den
Anschein einer Überregulierung, die
im Bereich der industriellen
Fertigung von Spielen greifen mag,
auf die vielfältigen
Vertriebsformen und die
unterschiedlichen Varianten von
Spielen keine Antwort gibt. Dies
korrespondiert mit dem Eindruck,
dem man aus dem Werdegang des
Gesetzes gewinnen kann: Nach
endlosen und erfolglosen Debatten
wurden die Einzelheiten des
Gesetzes im Angesicht der
Ereignisse von Erfurt sehr schnell
getroffen.
Wir werden die
Auswirkungen des Gesetzes für Sie
im Blick behalten und weiter
verfolgen.
Seneca