
Einige Absurditäten
Schon jetzt ergeben sich
Ungereimtheiten und Absurditäten.
Grauzonen, in denen man noch nicht
weiß, ob man sich mit dem Gesetz in
Einklang befindet.
Was ist z.B.
mit dem PAC-Man Spiel von 1984?
Es fällt als Spiel, wenn man es
auf einem Datenträger vertreibt,
unter die aktuellen Regelungen. Es
ist nicht durch die USK eingestuft
und dass jemand dafür heute noch
1000,- EUR ausgibt, ist auch nicht
mehr zu erwarten. Unabhängig davon
darf es somit online nicht
vertrieben werden. Die Lösung?
Nicht auf einem Datenträger
erwerben, sondern herunterladen und
schon greift das Gesetz nicht mehr.
Was ist mit dem Spieleverkauf
auf
Ebay?
Ebay ist laut
verschiedenen Gerichtsurteilen
nicht für die Einhaltung des
Jugendschutzes bei seinen Auktionen
verantwortlich, sondern muss nur
auf Hinweis aktiv werden. Damit
bleibt die Überprüfung, ob das
Spiel dort überhaupt und wenn ja an
wen und wie, bei dem einzelnen
Verkäufer hängen. Interessant ist
es auch, dass die Listen der
bewerteten Spiele nicht mehr
vollständig einsehbar sein sollen,
um unbeabsichtigte Werbeeffekte zu
vermeiden.
Aber schauen Sie sich
einmal bei Ebay um, dort kriegen
Sie, zumindest zur Zeit, noch so
ziemlich jedes Spiel.
Mary-J.Bridge