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Ein Ausflug in den Jugendschutz

reticon-Report von Martin Ragg -- [12.04.2003]reticon-Report

Einige Absurditäten
Schon jetzt ergeben sich Ungereimtheiten und Absurditäten. Grauzonen, in denen man noch nicht weiß, ob man sich mit dem Gesetz in Einklang befindet.
Was ist z.B. mit dem PAC-Man Spiel von 1984?
Es fällt als Spiel, wenn man es auf einem Datenträger vertreibt, unter die aktuellen Regelungen. Es ist nicht durch die USK eingestuft und dass jemand dafür heute noch 1000,- EUR ausgibt, ist auch nicht mehr zu erwarten. Unabhängig davon darf es somit online nicht vertrieben werden. Die Lösung? Nicht auf einem Datenträger erwerben, sondern herunterladen und schon greift das Gesetz nicht mehr.

Was ist mit dem Spieleverkauf auf Ebay?
Ebay ist laut verschiedenen Gerichtsurteilen nicht für die Einhaltung des Jugendschutzes bei seinen Auktionen verantwortlich, sondern muss nur auf Hinweis aktiv werden. Damit bleibt die Überprüfung, ob das Spiel dort überhaupt und wenn ja an wen und wie, bei dem einzelnen Verkäufer hängen. Interessant ist es auch, dass die Listen der bewerteten Spiele nicht mehr vollständig einsehbar sein sollen, um unbeabsichtigte Werbeeffekte zu vermeiden.
Aber schauen Sie sich einmal bei Ebay um, dort kriegen Sie, zumindest zur Zeit, noch so ziemlich jedes Spiel.

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