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Ein Ausflug in den Jugendschutz

reticon-Report von Martin Ragg -- [12.04.2003]reticon-Report

Die Neuordnung
Keine Angst - uns bleiben alle Behörden erhalten. Allerdings werden diese nun mit grundlegend neuen Kompetenzen ausgestattet, das Verfahren bekommt ein neues Gesicht.
Die USK erhält als Gremium eine deutlich wichtigere Rolle zugewiesen. Sie entscheidet auf Antrag der Hersteller und ordnet ein Spiel in eine sogenannte Jugendschutzklasse ein.
Positiv: Damit ist eine eindeutige Hierarchie geschaffen. Ein durch die USK eingeordnetes Spiel kann nun nicht mehr nachträglich durch die BPjM indiziert werden. Der Hersteller erlangt also nun eine Rechtssicherheit durch die Begutachtung der USK.

Einwand: Die wohl größte Kritik an diesem Verfahren ist eine neue Qualität der Bewertung: Gegen digitale Medien wird ein Generalverdacht aufgebaut. Ein nicht durch die USK eingeordnetes Spiel ist automatisch FSK ab 18. Es darf damit nicht über den Versandhandel vertrieben werden und es muss beispielsweise sichergestellt sein, dass ein solches Spiel nur ab der jeweiligen Altersklasse zugänglich und kaufbar ist. Dies bedeutet sowohl Ausweiskontrollen bei Mediamarkt, Saturn & Co., als auch das Problem von Vorführterminals.
Sicherheit hat natürlich auch ihren Preis: Eine Prüfung durch die USK kostet jetzt 1000,- EUR.
Eine weitere Neuerung ist, dass die BPjM von jetzt an auf eigene Initiative aktiv werden kann.

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