
Die Neuordnung
Keine
Angst - uns bleiben alle Behörden
erhalten. Allerdings werden diese
nun mit grundlegend neuen
Kompetenzen ausgestattet, das
Verfahren bekommt ein neues
Gesicht.
Die USK erhält als
Gremium eine deutlich wichtigere
Rolle zugewiesen. Sie entscheidet
auf Antrag der Hersteller und
ordnet ein Spiel in eine sogenannte
Jugendschutzklasse ein.
Positiv: Damit ist eine
eindeutige Hierarchie geschaffen.
Ein durch die USK eingeordnetes
Spiel kann nun nicht mehr
nachträglich durch die BPjM
indiziert werden. Der Hersteller
erlangt also nun eine
Rechtssicherheit durch die
Begutachtung der USK.
Einwand: Die wohl größte
Kritik an diesem Verfahren ist eine
neue Qualität der Bewertung: Gegen
digitale Medien wird ein
Generalverdacht aufgebaut.
Ein nicht durch die USK
eingeordnetes Spiel ist automatisch
FSK ab 18. Es darf damit nicht über
den Versandhandel vertrieben werden
und es muss beispielsweise
sichergestellt sein, dass ein
solches Spiel nur ab der jeweiligen
Altersklasse zugänglich und kaufbar
ist. Dies bedeutet sowohl
Ausweiskontrollen bei Mediamarkt,
Saturn & Co., als auch das
Problem von
Vorführterminals.
Sicherheit hat
natürlich auch ihren Preis: Eine
Prüfung durch die USK kostet jetzt
1000,- EUR.
Eine weitere
Neuerung ist, dass die BPjM von
jetzt an auf eigene Initiative
aktiv werden kann.
St. Lec