
Zum 01.04.2003 trat das neue
Jugendschutzgesetz in Kraft.
Nachdem manch einer es in einer
ersten Reaktion als Aprilscherz
bezeichnete, möchte reticon eine
erste Bestandsaufnahme vornehmen
und die Änderungen und bisherigen
Auswirkungen betrachten
Die bisherigen
Regelungen
Das
Jugendschutzgesetz regelt die
Belange von Jugendlichen und regelt
verschiedene Dinge, wir
konzentrieren uns auf reticon auf
den Bereich der Medien.
Zum
ersten Mal wird zwischen Online-
und Offlinemedien unterschieden.
Das Gesetz spricht an dieser Stelle
von Telemedien.
Ein erster
Einwand: Diese Trennung mag auf
den ersten Blick sinnvoll sein -
unter Telemedien werden aber nur
Computerspiele etc. auf
Datenträgern verstanden. Ein
Onlinespiel, Spiele zum Download
oder Spiele, die direkt in die
Hardware eines Gerätes integriert
sind, fallen nicht unter die
Regelungen, die für Telemedien
gelten. Damit offenbart eine
zentrale Definition des Gesetzes
schon jetzt große Lücken, die in
absehbarer Zeit noch bedeutender
werden dürften.
Es erfolgt eine Neuregelung der
beteiligten Institutionen, die den
Jugendschutz durchsetzen sollen.
Bisher gab es die USK
(Unterhaltungssoftware
Selbstkontrolle), diese versieht
vor allem Computerspiele seit nun
fast 10 Jahren mit
Altersempfehlungen. Diese waren
bisher allerdings für den Verkauf
nicht bindend.
Neben der USK gab
es dann noch die berühmt
berüchtigte BPjM (Bundesprüfstelle
für jugendgefährdende Medien). Auf
Antrag hin konnte diese ein Spiel
indizieren und damit den Verkauf
und die Bewerbung stark
einschränken. Eine Indizierung war
z.B. auch nach einer ab 16
Bewertung durch die USK möglich.
Bertolt Brecht
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