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reticon Bildung und Neue Medien
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Ein Ausflug in den Jugendschutz

reticon-Report von Martin Ragg -- [12.04.2003]reticon-Report

Zum 01.04.2003 trat das neue Jugendschutzgesetz in Kraft. Nachdem manch einer es in einer ersten Reaktion als Aprilscherz bezeichnete, möchte reticon eine erste Bestandsaufnahme vornehmen und die Änderungen und bisherigen Auswirkungen betrachten

Die bisherigen Regelungen
Das Jugendschutzgesetz regelt die Belange von Jugendlichen und regelt verschiedene Dinge, wir konzentrieren uns auf reticon auf den Bereich der Medien.
Zum ersten Mal wird zwischen Online- und Offlinemedien unterschieden. Das Gesetz spricht an dieser Stelle von Telemedien.
Ein erster Einwand: Diese Trennung mag auf den ersten Blick sinnvoll sein - unter Telemedien werden aber nur Computerspiele etc. auf Datenträgern verstanden. Ein Onlinespiel, Spiele zum Download oder Spiele, die direkt in die Hardware eines Gerätes integriert sind, fallen nicht unter die Regelungen, die für Telemedien gelten. Damit offenbart eine zentrale Definition des Gesetzes schon jetzt große Lücken, die in absehbarer Zeit noch bedeutender werden dürften.

Es erfolgt eine Neuregelung der beteiligten Institutionen, die den Jugendschutz durchsetzen sollen. Bisher gab es die USK (Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle), diese versieht vor allem Computerspiele seit nun fast 10 Jahren mit Altersempfehlungen. Diese waren bisher allerdings für den Verkauf nicht bindend.
Neben der USK gab es dann noch die berühmt berüchtigte BPjM (Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien). Auf Antrag hin konnte diese ein Spiel indizieren und damit den Verkauf und die Bewerbung stark einschränken. Eine Indizierung war z.B. auch nach einer ab 16 Bewertung durch die USK möglich.

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