
Inhalt und Werbung gehören getrennt - und Werbung muss als solche erkennbar sein. Eigentlich aus dem Prionbereich eine hinlängliche bekannte Aufteilung. Das Ganze ist auch gesetzlich eindeutig geregelt.
Bild.T-Online.de wurde nun vor dem Berliner Landgericht auf Grund eines Artikels, der im Online-Bereich bei bild.de im Januar 2005 erschien, verklagt .Ein Artikel über den "Volks-Seat" war angeteasert auf der Startseite wie ein normaler Bildartikel - und damit nicht erkennbar als Werbung gekennzeichnet. Das noch nicht rechtskräftige Urteil untersagt bild.de nun dieses Vorgehen.
Kleine Anmerkung am Rande: Das hat nun recht wenig mit Schleichwerbung zu tun, wie es durch ARD und ZDF geistert. Auch wenn dies von diversen Medien heute behauptet wird. Wie Steffen Grimberg in der TAZ sehr richtig bemerkt, macht das die Sache aber keineswegs besser, denn hier wird schlicht Werbung als journalistischer Content "verkauft": Kennzeichnungspflicht
Viel schlimmer ist allerdings die Argumentation von bild.de, warum denn das ganze nicht so schlimm sei: Der Nutzer erwarte quasi Werbung (da der Content ja sonst nicht umsonst sein könne), das Internet sei quasi ein Werbemedium und so müsse das dann auch nicht so klar abgegrenzt sein.
Es mag ja sein, dass die bild.de-Redaktion das Internet so sieht, nur Gott sei Dank ist das Internet dann doch mehr als ein 24-Stunden-Verkaufskanal und hier gelten die gleichen journalistischen Regeln wie im Printbereich.
Für jedes Problem gibt es eine Lösung, die einfach, klar und falsch ist.
Henry Louis Mencken