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Zahlen zum Elterngeld

Zahlen zum Elterngeld

08.09.2008, (MR)

Das Bundesamt für Statistik und Datenverarbeitung hat heute Zahlen zum Elterngeld veröffentlicht. 2007 haben demnach 752.000 Väter/Mütter in Deutschland das neue Elterngeld erhalten. Ziemlich genau die Hälfte davon erhielten den gesetzlichen Mindestbeitrag.

Der gesetzliche Mindestbetrag ist 300,- Euro/Monat - dieser wird für 12 Monate gezahlt - beteiligen sich beide Elternteile wird auf 14 Monate verlängert. Das Elterngeld orientiert sich ansonsten an dem vorher verdienten Netto des Antragstellers und ist damit eher ein "Einkommensersatz" als das alte "Erziehungsgeld". Wer vor der Geburt des Kindes zu wenig oder nicht gearbeitet hat erhält den Mindestsatz von 300,- Euro.

Dass nun nach den ersten Zahlen fast die Hälfte den Mindestsatz bekommen haben, ist nicht uninteressant. Mit dem Mindestsatz ist man eigentlich schlechter gestellt als mit dem vorigen Erziehungsgeld. Dieses wurde nämlich über 24 Monate gezahlt - im Klartext heißt das eigentlich, dass 50% der jetzigen Mütter/Väter weniger Unterstützung vom Staat erhalten, als dies vorher der Fall war.

Besser gestellt sind jetzt diejenigen, die vor der Geburt einem Beruf nachgingen, denn das Elterngeld beträgt im Schnitt 67% des vorherigen Nettos (maximal jedoch 1.800 Euro). Je mehr man also vor der Geburt verdient hat, desto weiter kommt man vom Mindestsatz weg. Damit erreicht das Elterngeld sicher, dass Berufstätige einen Jobaus- und Wiedereinstieg meistern können. Aber auch hier gilt es wie so oft auf das Kleingedruckte zu achten: Nominell sind es 12 Monate Elterngeld - die ersten 4 Wochen werden abgezogen, wenn es Mutterschaftsgeld gab, denn das wird einfach verrechnet. Die nächste Überraschung kommt bei der Steuererklärung - zwar ist das Elterngeld erstmal "steuerfrei", doch wird es als Einkommen gerechnet und dank Progression geht es meist nach oben auf der Steuerleiter und es kommt bei vielen zur großen Nachzahlen (da geht oft der 2. Monat Elterngeld dahin). Ausgefuchste streiten sich mit ihrem Finanzamt darüber, dass ein Jahr vor der Geburt des Kindes schon die Steuerklasse gewechselt wird, damit derjenige, der das Elterngeld in Anspruch nimmt auch das höhere Netto als Grundlage der Elterngeldberechnung bekommt.

Neben all der Euphorie bei Ministerin von der Leyen gibt es im Detail noch einige Unabwägbarkeiten, die Eltern das Leben eher verkomplizieren. Dass nun die Hälfte der Elterngeldbezieher wohl weniger bekommen als vor der Reform, ist sicherlich auch eine Diskussion wert.

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