Wie aktuell berichtet wird hat das Bundessozialgericht ein Urteil aus Hannover bestätigt. Danach wird die Künstlersozialkasse verpflichtet auch Webdesigner aufzunehmen.
Webdesigner sind schöpferisch tätig und demnach eher mit Grafikern vergleichbar als mit Informatikern und Programmierern.
Die Künstlersozialkasse bietet Künstlern die Möglichkeit, sich günstig krankenzuversichern.
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