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Verbot von Studiengebühren aufgehoben

26.01.2005, (MR)

Das Bundesverfassungsgericht hat heute das Verbot von Studiengebühren aufgehoben. Von vielen war dieses Urteil erwartet worden, einige Länder stehen seit längerem in den Startlöchern, um Studiengebühren ab dem 1. Semester durchzusetzen.
Die deutsche Hochschullandschaft wird sich aller Wahrscheinlichkeit grundlegend durch dieses Urteil verändern. Auch wenn die betreffenden Länder sagen, dass Kinder einkommensschwacher Familien durch Bildungskredite unterstützt werden sollen. Ob sich aber die Bedingungen an Hochschulen durch Studiengebühren verändern wird, darf bezweifelt werden.
Für das erste Studium stehen z.B. in Bayern Gebühren von 500,- EUR pro Semester im Raum.
Es bleibt dann auch abzuwarten, ob sich demnächst Wanderungsbewegungen von den Hochschulen in den CDU-Ländern in den vielleicht noch gebührenfreien SPD-Länder einstellen.

 

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