Mit der DINI und dem Aktionsbündnis Urheberrecht weisen jetzt zwei große Organisationen auf die Problematik hin und fordern Urheber und Wissenschaftler zum Handeln auf (wenn auch reichlich spät).
Aus dem Schreiben:
"Sehr geehrte Damen und Herren,
am 1. Januar 2008 tritt der so genannte 2. Korb des novellierten Urheberrechtsgesetzes in Kraft. In diesem hat der Gesetzgeber mit dem neuen § 137l geregelt, dass den Verlagen rückwirkend automatisch die Rechte an seinerzeit unbekannten Nutzungsarten, so auch an der Online-Verwertung alter Publikationen im Internet, zufallen.
In diesem Fall sind Veröffentlichung vom 1.1.1966 bis zum 31.12.1994 betroffen. Mit Inkrafttreten des neuen Gesetzes gilt also: Hat ein Verfasser einem Verlag für eine der o.g. Publikationen ein umfassendes und zeitlich sowie räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht an seinem Werk übertragen, darf der Verlag dieses nun auch im Internet zugänglich machen. Damit hat weder die Institution, noch der Autor selbst zukünftig das Recht, die Publikation selbst Online anzubieten.
Es besteht jedoch die Möglichkeit, seine Rechte als Verfasser zu wahren und darüber zu verfügen! Hier besteht dringender Handlungsbedarf, der in dem Rundschreiben erläutert wird! Stichtag ist insbesondere der 31.12.2007. (Quelle: Rundbrief von Aktionsbündnis und DINI zu unbekannten Nutzungsarten)
Auf den Webseiten des Urheberrechtsbündnisses finden sich weitere Informationen und zwei Musterbriefe (zum Übertragen der einfachen Nutzungsrechte an die eigene Bibliothek und zum Widerspruch an den Verlag).
Interessierte sollten vor Jahresende aktiv werden!
Weitere Informationen


Informationen zum Artikel
Kommentarbereich
1 Kommentar(e) zu "Urheberrecht: Unbekannte Nutzungsarten jetzt sichern!"Siehe dazu ausführlich archiv.twoday.net/stories/5408494/
27.12.2008 23:24
Kommentare