Am Freitag hat der Bundesrat dem sogenannten "Zweiten Korb" der Urheberrechtsnovelle zugestimmt. Weitere mögliche Änderungen über einen Vermittlungsausschuss wird es nicht geben. Für den Bildungsbereich kommt es zu keinen Verbesserungen, einzig kommerzielle Verwerter werden in ihren Rechten gestärkt.
Die Argumente hat das Aktionsbündnis "Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft" zusammengestellt. Das Bündnis macht dabei auch deutlich, dass es sich weiteren Diskussionen nicht verschließt und auf Verbesserungen durch einen "Dritten Korb" setzt.
" In der Empfehlung der Ausschüsse des Bundesrats sind erneut die meisten kritischen Punkte und verpassten Chancen des Zweiten (und noch des Ersten) Korbs angesprochen, z.B. wie das Urheberrecht Open-Access-Modellen Rechnung tragen kann, wie dafür etwa das Zweitveröffentlichungsrecht für Urheber von wissenschaftlichen Beiträgen geregelt, wie § 52b erweitert und präzisiert werden kann. Ebenso sollen die Regelungen zum Dokumentversand durch Bibliotheken (§ 53a) verbessert werden, da sie jetzt „nicht ausreichend“ seien. Auch § 52a aus dem Ersten Korb solle wegen der Rechtsunsicherheiten noch einmal beraten werden. Die Anrufung des Vermittlungsauschusses, so der Sprecher des Aktionsbündnisses Prof. Rainer Kuhlen, wäre also durchaus angebracht gewesen, zumal den Bundesländern durch die Regelungen des Zweiten Korbs jetzt erhebliche Mehrkosten in hohen Millionenbeträgen entstehen werden - aber der Bundesrat hat politisch anders entschieden." (Quelle: Aktionsbündnis)
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