Die Entscheidung selbst ist schon gut vier Wochen alt - trotzdem drauf hingewiesen: Die UN Generalversammlung hat eine sogenannte "Individualbeschwerde" in die Kinderrechtskonvention aufgenommen.
Damit haben Kinder die Möglichkeit sich direkt bei dem entsprechenden Ausschuss der UN zu beschweren, um ihre Rechte zu erlangen.
Die Kindernothilfe schreibt dazu:
"„Wir freuen uns, dass die Kinderrechtskonvention nun denselben Stellenwert erhält wie andere Menschenrechtsverträge", sagt Barbara Dünnweller. „Nun kommt es darauf an, dass der neue völkerrechtliche Vertrag als Zusatzprotokoll zur Kinderrechtskonvention auch angewendet werden kann." Dazu müssen mindestens zehn Staaten den Vertrag unterzeichnen und ratifizieren, also als nationales Recht anerkennen. Erst dann tritt er in Kraft. „Wir hoffen sehr, dass Deutschland bei den ersten Staaten ist, die den Vertrag ratifizieren. " (Quelle: Kindernothilfe)
Auf den Seiten der Kindernothilfe gibt es auch den Vertragstext und eine deutsche Übersetzung.
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