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UN-Menschenrechtskommission untersucht Bildungsgerechtigkeit in Deutschland

11.02.2006, (RK)

Zuletzt waren im Auftrag der UN-Menschenrechtskommission Berichte über das Recht auf Bildung in den Staaten Botswana, Kolumbien und Indonesien verfasst worden (Siehe Übersicht über die vorangegangenen Besuche auf den Webseiten des Hohen Kommissars der UN für Menschenrechte). Bei seiner siebentägigen Reise durch Deutschland wird Muñoz mit Ministerien, Behörden, Forschungsinstituten und Bildungsorganisationen sprechen sowie Schulen und Kindergärten besuchen.

Vernor Munoz (Costa Rica) Sonderberichterstatter  zur Bildungsgerechtigkeit des
Hohen Kommissars der UN für Menschenrechte

Munoz soll ermitteln, ob und in welchem Umfang in Deutschland das Recht auf Bildung für alle Bevölkerungsschichten umgesetzt ist und welche Verbesserungen nach den schlechten Pisa-Ergebnissen verfolgt werden. Dabei soll besonders auf die Situation von Migrantenkindern sowie von Schülern aus einkommensschwachen Elternhäusern und auch Behinderten eingegangen werden.

Das Institut für Menschenrechte in Berlin bestätigte, dass man derzeit eine spezielle Studie über die Umsetzung des Rechts auf Bildung in Deutschland erarbeite. Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft kündigte an, dass sie dem Kommissar kritische Materialien vorlegen werde. GEW-Schulsprecherin Marianne Demmer sagte: "Ich bin überzeugt, dass die frühe Sortierung unmündiger zehnjähriger Kinder in unterschiedlich angesehene und Lebenschancen bestimmende Schulformen Tag für Tag das Recht auf Bildung verletzt."

Schon Muñoz' Vorgängerin, Katarina Tomasevski, hatte in Deutschland gravierende Mängel beim Recht auf Bildung moniert. "Man kann nicht einfach Kinder mit Migrationshintergrund ausnehmen und argumentieren, dass nur deutschsprachige Kinder ein uneingeschränktes Recht auf Bildung haben." Tomasevski bezog das auf Regelungen in Ländern wie Hessen, Migrantenkinder nur unter der Bedingung einzuschulen, wenn sie ausreichend Deutsch gelernt haben. Die Position "Deutsch oder Einschulung" verkenne, dass Kinder auch Menschen sind, hatte Tomasevski vergangenes Jahr in einem Interview mit der taz gesagt.

Die weltweiten Pisa-Tests haben gezeigt, dass der Bildungserfolg eines Kindes in keinem anderen vergleichbaren Industriestaat derart von der sozialen Herkunft abhängt wie in Deutschland.
Nach der innerdeutschen Pisa-Auswertung haben 15-jährige Oberschichtkinder (Akademiker/Führungskräfte) selbst bei identischen Fähigkeiten in den Basiskompetenzen Lesen/Textverständnis und Mathematik bundesweit eine 4,01-mal größere Chance, aufs Gymnasium zu gehen, als gleichaltrige Facharbeiterkinder.

Der Vergleich der Daten aus Pisa 2000 mit denen aus 2003 zeigt zudem, dass der ohnehin hohe Wissensvorsprung von Kindern aus der Oberschicht gegenüber Gleichaltrigen aus der Unterschicht in mehreren Untersuchungsfeldern bundesweit weiter gestiegen ist. Eine ähnliche Tendenz zeigt sich, wenn man die Pisa-Ergebnisse von Kindern mit und ohne Migrationshintergrund vergleicht. 


Hintergrund
„Special Rapporteur on the Right to Education"
Die Beauftragung eines „Special Rapporteur on the Right to Education“ erfolgte durch die Resolution 1998/33 der UN-Menschenrechtskommission am 17.4.1998.
Dem „Rapporteur“ wurde u. a. aufgetragen, Arbeits- und Dringlichkeitspläne zu entwickeln, um Länder zu unterstützen, in denen das Recht auf gebührenfreie Grundbildung für alle nicht gesichert ist. 1998 bis 2004 hatte Katerina Tomasevski (siehe unten Interview mit der taz) diesen Auftrag wahrgenommen .

Im Jahre 2004 wurde das Mandat des „Special Rapporteur“ durch die Resolution 2004/25 noch weiter gefasst. Nun geht es auch darum, Informationen aller relevanten Quellen heranzuziehen, die sich mit der Umsetzung des Rechts auf Bildung beschäftigen und Empfehlungen für geeignete Maßnahmen zu geben.

Die wichtigsten Fragen und Ziele:

  • Wie ist der Stand der Realisierung des Rechtes auf Bildung und damit verbunden anderer Rechte im Land, insbesondere bezogen auf Gleichheit, Nichtdiskriminierung (insbesondere Migranten/Behinderte)?
  • Den Dialog zwischen Regierung, UN-Einrichtungen und der Zivilgesellschaft zu fördern, zur Stärkung dieser Rechte;
  • Praktische Lösungsansätze und „best practice“ kennen zu lernen.

 
Auf der 60. Sitzung der UN-Kommission wurde Vernor Muñoz als neuer Sonderberichterstatter ernannt. In seinem ersten Bericht für die 61. Sitzung im Jahr 2005 zielte der „Special Rapporteur“ vor allem auf die Umsetzung des zweiten Millenniumziels: freie Grundbildung.

Vernor Muñoz plädiert dabei sowohl für die Einklagbarkeit dieses Rechtes als auch für eine Qualität der Bildung, die die Menschenrechte in den Curricula selbst und im schulischen Umfeld respektiert.
Weitere Schwerpunkte des Berichtes: „Gender Discrimination“, Bildungszugang für schwangere Kinder und junge Mütter, Diskriminierung von Minderheiten und indigenen Bevölkerungsgruppen, Migranten und Personen mit Behinderungen, Situationen in Notstands- und Kriegskonfliktgebieten.

In der Resolution 2005/21 fordert die UN-Menschenrechtskommission die UNDP, die UNICEF und die UNESCO auf, den „Special Rapporteur“ dabei zu unterstützen, in Kooperation mit den Staaten und internationalen Organisationen, ebenso wie mit NGOs, Indikatoren für das Recht auf Bildung zu entwickeln.

Außerdem fordert die Kommission von den Staaten, sich für die Durchsetzung und Umsetzung einer gebührenfrei zugänglichen und verpflichtenden Grundbildung (Primary Education) auf der Basis von Gleichheit einzusetzen und dabei geeignete Maßnahmen zu entwickeln, die die bisherigen Ungleichheiten abbauen.

Vor diesem allgemeinen Hintergrund soll es nach Informationen des Büros des Hohen Kommissars für Menschenrechte beim Deutschland-Besuch vor allem um folgende Themen gehen:

  • Generelle Situation des Bildungswesens und Stand der Umsetzung des Rechtes auf Bildung; u. a.
  • im Zusammenhang mit einer kohärenten und vereinheitlichten („uniformed“) Bildungspolitik in den Bundesländern;
  • Bewertung der deutschen Bildungsreform im Lichte der PISA-Ergebnisse;
  • Bewertung der Bildungsinhalte in den unterschiedlichen Curricula in Bezug auf Stärkung der Menschenrechtserziehung;
  • Spezifische Situation und Rechte von Kindern von Migranten, Kindern der zweiten Generation, ökonomisch und sozial benachteiligten Kindern;
  • Spezifische Situation und Rechte von Kindern mit Behinderungen;
  • Situation von Kindern, die von HIV/AIDS betroffen sind;
  • Vorschulerziehung (Kindergarten und vorschulische Bildung) im Lichte der PISA-Ergebnisse, insbesondere mit Blick auf angemessene Bildungsinhalte;
  • Bewertung des Fortschrittes bzw. Rückstandes in der tertiären Bildung (Hochschulausbildung);
  • Auswirkungen und Empfehlungen im Zusammenhang mit anderen Menschenrechten;
  • Rolle der Zivilgesellschaft und nationaler Menschenrechtseinrichtungen zum Schutz und zur Förderung von Menschenrechten;
  • Kenntnisnahme guter Beispiele und Erfahrungen.

Das Programm soll Besuche in möglichst unterschiedlichen Teilen des Landes umfassen, städtische wie ländliche Gebiete und Städte in den neuen Ländern einbeziehen, um die Fortschritte in der Wiedervereinigung feststellen zu können, sowie Städte berücksichtigen, die in Bezug auf Erfolge oder Misserfolge auffällig sind. Es soll auch Gelegenheit für Schulbesuche und Diskussionen mit Schülern, Studenten und Lehrkräften geben, um einen möglichst breiten Eindruck über die Situation der verschiedenen sozialen Gruppen zu bekommen.

(Quelle: Taz/Gew)

Weitere Informationen:

Special Rapporteur on the right to education
Hintergrundinformationen des UN-Kommissariats für Menschenrechte über die Aufgabe und das Mandat des Sonderberichterstatters zur Bildungsgerechtigkeit.

The right to education
"The Right to Education Project (RTE)" ist ein Vorhaben, das von der UN-Sonderberichterstatterin Katarina Tomasevski für das Recht auf Bildung ins Leben gerufen wurde. Am Projekt beteiligt sind internationale Menschenrechtler/innen. Hier finden Sie Literatur, Informationen und Links zu Menschenrechtsratifikationsständen, den Sonderberichterstattung sowie auch zu dem Projekt und der Arbeit von Katarina Tomasevski selbst.

"Bildung sollte Menschenrecht sein"
Interview der taz mit der ehemalige UN-Sonderbeobachterin Katarina Tomasevski vom 16. März 2005

"Wird das Menschenrecht auf Bildung verletzt?"
Marianne Demmler von der GEW

Millennium Development Goals
Im September 2000 kamen die Staats- und Regierungschefs von 150 Ländern zu einem Gipfeltreffen in New York zusammen. Als Ergebnis des Treffens verabschiedeten sie die so genannte Millenniumserklärung. Sie ist der Beginn einer neuen globalen Partnerschaft für Entwicklung. In der Erklärung setzten sie sich acht internationale Entwicklungsziele, die "Millennium Development Goals":

  1. den Anteil der Weltbevölkerung, der unter extremer Armut und Hunger leidet, halbieren
  2. allen Kindern eine Grundschulausbildung ermöglichen
  3. die Gleichstellung der Geschlechter und die politische, wirtschaftliche und soziale Beteiligung von Frauen fördern, besonders im Bereich der Ausbildung
  4. die Kindersterblichkeit verringern
  5. die Gesundheit der Mütter verbessern
  6. HIV/AIDS, Malaria und andere übertragbare Krankheiten bekämpfen
  7. den Schutz der Umwelt verbessern
  8. eine weltweite Entwicklungspartnerschaft aufbauen

Mit vereinten Kräften will die internationale Gemeinschaft diese Ziele bis zum Jahr 2015 erreichen.

"Zwischen Frustration und Zuversicht: Die entwicklungspolitische Bilanz des Millennium+5-Gipfels"
Artikel von Thomas Fues und Markus Loewe vom Deutschen institut für Entwicklungspolitik (DIE).

"
Bildung für alle. Die UNESCO und der Aktionsplan von Dakar"
Artikel des ehem. Bildungsreferenten der deutsche UNESCO Kommission Andreas Baaden vom 8. August 2002 über die Entwicklung der Konferenzen von Jomtien, Dakar, Johannesburg und den hier verabschiedeten Forderungen nach einer "Bildung für Alle".

Education for all
"Bildung für Alle" war als Ziel von der "World Conference on Education for All", die vom 5. bis 9. März 1990 in Jomtien (Thailand) stattfand, verkündet worden. Verabschiedet wurden die "World Declaration on Education for All" und ein "Framework for Action". Wenige Monate zuvor hatte die UNESCO bei ihrer 25. Generalkonferenz einen Aktionsplan beschlossen, der "the eradication of illiteracy by the year 2000" vorsah; dieser Plan wurde in Jomtien bekräftigt, und der neue "Rahmenplan" schlug zur Erreichung des Ziels präzise Arbeitsphasen vor ("phasing of implementation for the 1990s"). Bis zum Jahr 2000 sollte es keine Analphabeten mehr geben.

UN Literacy Decade
Zur Bekämpfung des Analphabetismus weltweit wurde 2003 die Weltalphabetisierungsdekade ausgerufen. Bis 2013, so das ambitionierte Ziel, soll die Zahl der Analphabeten weltweit um die Hälfte verringert werden. In Deutschland sind die wichtigsten Akteure der Alphabetisierung im "Bündnis für Alphabetisierung" assoziiert, um mit Projekten und Aktionen auf das Thema Analphabetismus aufmerksam zu machen und Alphabetisierung und Grundbildung voranzutreiben.

 

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