Irgendwie ist gerade "Sommerloch" und so stöbere ich ein wenig durch die Pressemitteilungen, die mich hier so erreichen. Folgende schöne PM erreichte mich gestern: "Trotz Ablehnungsbescheid zum Studienplatz - wo es sich im Wintersemster 2011/12 zu klagen lohnt und wie man am besten vorgeht".
Hier werden Tipps gegeben, wie man nach einem Ablehnungsbescheid für den "Wunschstudienplatz" vielleicht doch noch den Studienplatz ergattert:
"Viele Abiturienten können trotzdem in diesem Jahr noch zu ihrem Wunschstudienplatz kommen - mit Justitias Hilfe: Fast alle Universitäten und Fachhochschulen halten jedes Semester zahlreiche Studienplätze zurück, um so Kosten einzusparen. Rechtens ist das jedoch nicht. Spezialisierte Rechtsanwälte können den Hochschulen diese Einsparungen nachweisen. Mit der Folge, dass an den Studienplatzkläger der eingesparte Studienplatz vergeben wird - grundsätzlich sogar ohne Rücksicht auf Abiturnote und Wartezeit. Dieses Einklagen von Studienplätzen ist in allen zulassungsbeschränkten Studiengängen möglich. Studienplatzklage-Anwalt Naumann zu Grünberg rät, dass sich Abiturienten sofort nach dem ersten Ablehnungsbescheid um ihre Rechte kümmern: "Für die Studienplatzklage gibt es frühe Fristen. Wer die verpasst, verpasst wertvolle Chancen auf sein Wunschfach!"" (Quelle: Pressemitteilung)
Und so stammt die Pressemitteilung denn auch von der Anwaltskanzlei, die sich auf das Thema Studienplätze einklagen wohl spezialisiert hat. Dazu gibt es dann auch eine eigene Webseite www.uni-recht.de - dort begrüßt einen groß das Statement wohl eines zufriedenen Kunden:
"Meine beiden Söhne haben im Jahr 2010 binnen weniger Monate Studienplätze in Zahnmedizin erhalten" (Zahnarzt ....)
Da fällt mir kaum noch etwas zu ein, drücken Sie uns die Daumen, dass das Sommerloch bald vorbei ist.
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