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Qualitätssicherung bei Promotionen

Qualitätssicherung bei Promotionen

23.11.2011, (MR)

Der Wissenschaftsrat hat letzte Woche am 14.11.2011 Vorschläge zu einer Qualitätssicherung bei Promotionen unterbreitet. Der Deutsche Hochschulverband (DHV) positioniert sich heute in einer Pressemitteilung ganz klar gegen die Ideen des Wissenschaftsrates.

Eine der Kernthesen des Wissenschaftsrates ist, dass gefordert wird die Universität als gesamtes mehr in die Verantwortung zu nehmen:

"Ungeachtet der legitimen Unterschiede in der Nachwuchsqualifizierung einzelner Disziplinen müsse die Doktorandenausbildung künftig stärker in kollegialer Verantwortung wahrgenommen werden. „Die  Qualität der Promotion müssen neben den einzelnen Betreuerinnen und Betreuern auch die Universitäten als Träger des Promotionsrechts mitverantworten“, erläutert Professor Wolfgang Marquardt, der Vorsitzende des Wissenschaftsrats. „Modelle kollegialer Betreuung, in denen die Verantwortlichkeiten klar geregelt sind, entlasten Betreuende und stärken die Rolle der Fakultäten.“" (Quelle: Wissenschaftsrat)

Dagegen positioniert sich nun der DHV, der die Verantwortung weiterhin bei dem einzelnen Hochschullehrer sieht:

"Der DHV lehne vor diesem Hintergrund die Ablösung des persönlichen Verhältnisses zwischen Doktoranden und Doktorvater bzw. Doktormutter zugunsten einer entpersonalisierten Zuweisung der Doktoranden an ein Promotionskomitee ab. „Bei der Betreuung von Promovenden muss der Hochschullehrer die notwendige Balance zwischen Nähe und Distanz halten“, erläuterte Kempen. „Weder den Professoren noch den Doktoranden ist jedoch damit gedient, wenn Auswahl und Bewertung von Doktoranden in die Hände eines Komitees verlagert werden, dessen Mitglieder die ihnen aufgebürdete Promotionsbegleitung angesichts der gegenwärtigen Überfüllung an den Universitäten nicht als Gewinn, sondern ausschließlich als zusätzliche Belastung wahrnehmen müssen.“" (Quelle: DHV)

Wer sich weiter informieren möchte:

 

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