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Prädiktive Gesundheitsinformationen

Prädiktive Gesundheitsinformationen

17.08.2005, (MR)

Der Nationale Ethikrat hat sich am 16. August in einer ausführlichen Stellungnahme mit dem Themengebiet Prädiktive Gesundheitsinformationen bei Einstellungsuntersuchungen auseinandergesetzt. Neben einer breiten Ausführung des aktuellen Standes überrascht teilweise die Position des Rates.

Hintergrund der Debatte ist die Frage inwiefern ein Arbeitgeber das Recht hat bei der Einstellung eines Arbeitnehmers sich über dessen Gesundheitszustand zu informieren und in die prognostizierte gesundheitliche Zukunft zu blicken - und inwieweit hier genetische Informationen und Untersuchungen eine Rolle spielen dürfen.
Ein Fall  aus dem Jahr 2004 spielt in dieser Diskussion eine entscheidende Rolle - der Ethikrat geht auch auf diesen ein. In Hessen klagte damals eine 36-Jährige Lehrerin gegen die Ablehnung ihrer Verbeamtung. Sie hatte bei der Einstellungsuntersuchung angegeben, dass ihr Vater an der Erbkrankheit Huntigton litt. Diese Krankheit ist erblich mit einer Wahrscheinlichkeit von 50% und verläuft tödlich und ist auch heute weiterhin nicht behandelbar. Wikipedia-Artikel zu Chorea Huntigton


Fragen, die sich hier stellen sind:

  • Darf eine solche Information in eine Einstellungsuntersuchung mit einbezogen werden?
  • Darf jemand "gezwungen" werden eine genetische Untersuchung vornehmen zu lassen, die Klarheit bringt, ob die Erbkrankheit vorliegt - oder hat man nicht ein Recht auf "Nicht-Wissen"?
  • Ab welchem "Prozentsatz" einer Wahrscheinlichkeit darf ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer ablehnen?
Der nationale Ethikrat nimmt zu diesen Fragen Stellung und begründet seine Position ausführlich.

Interessant - und teilweise etwas verwunderlich - ist seine abschließende Position, in der er zwischen beamteten Arbeitsverhältnissen und der "freien Wirtschaft" differenziert.
So ist sein Vorschlag, dass der öffentliche Arbeitgeber bei einer Erkrankungswahrscheinlichkeit von über 50% einem Bewerber die Verbeamtung verweigern dürfe - ein privater Arbeitgeber allerdings nicht, da eine Verbeamtung eine "Fürsorge auf Lebenszeit" bedeute und der öffentliche Arbeitgeber nicht auf Grund einer Krankheit kündigen könne.
Zu hinterfragen ist, ob solch eine Position in der Praxis nicht einen Dammbruch bedeutet und einer genetischen Analyse Tür und Tor öffnet. Man darf dabei auch nicht übersehen - und das sieht der Ethikrat auch konsequent so - dass es hier nicht nur um DNA-Analysen geht, sondern grundsätzlich um die Diskussion einer gesundheitlichen "Zukunftsprognose".

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