Der Feuilletondienst Perlentaucher vermeldete in eigener Sache, dass er sich heute vor dem Landgericht Frankfurt mit der FAZ und SZ auseinandersetzen muss. Es geht um Urheberrechtsverletzungen mit den Rezensionsnotizen bei Perlentaucher.
So richtig verstehe ich den eigentlichen Rechtsstreit "aus der Ferne" und anhand der Meldung von Perlentaucher nicht. Darum geht es laut Perlentaucher:
Schaut man sich solch eine Buchbesprechung bei Perlentaucher an (z.B. hier: Hendrik Jackson: Dunkelströme) so wird unterhalb des Abschnittes Klappentext auf eine Rezension der FAZ verwiesen, die sich dann komplett auf buecher.de (wohl der Buch-Kooperationspartner von Perlentaucher) findet."Die Klageschrift zielt darauf ab, dass der Perlentaucher eine Weiterverbreitung dieser Notizen an Internetbuchhändler unterlässt. Schadenersatzforderungen werden angedroht." (Quelle: Perlentaucher)
Der Text auf Perlentaucher umreißt quasi die FAZ-Rezension in 6-7 Zeilen. Nach der Perlentauchermeldung geht es jetzt darum, dass Perlentaucher diese Notizen nicht an buecher.de weitergibt.
Vielleicht erfahren wir ja in den nächsten Tagen etwas genauer, worum es hier geht. Vielleicht steht dahinter ja ein kompliziertes Procedere - buecher.de scheint ja auch mit der FAZ/SZ zusammenzuarbeiten, da dort die kompletten Rezensionen auftauchen - aber wir wollen nicht zu viel spekulieren.
Weitere Informationen unter: Perlentaucher: In eigener Sache: FAZ und SZ/Perlentaucher
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