Ende Januar 2006 hat die DFG beschlossen, die Richtlinien zu Publikationen weiter anzupassen im Hinblick auf entgeltfreien Zugriff über das Internet (kurz Open Access). Ein wirklich guter und beachtenswerter Schritt wie wir finden.
Schon im Jahr 2003 hat die DFG die "Berliner Erklärung über offenen Zugang zu wissenschaftlichem Wissen (PDF)" unterzeichnet. So sind jetzt Wissenschaftler, die von der DFG gefördert werden, aufgefordert bei Verlagsveröffentlichungen kein ausschließliches Verwertungsrecht an den Verlag abzutreten, sondern ausdrücklich das Verwertungsrecht zur entgeltfreien Publikation im Internet vorbehalten. Das ist doch wunderbar eindeutig und korrespondiert damit, dass öffentlich geförderte Forschung auch ihre Ergebnisse öffentlich (und entgeltfrei) zugänglich machen soll. Eine Verlagspublikation wird somit ja nicht verhindert.
Recht eindeutig zeigt das der einleitende Satz, der in den neuen Richtlinien (ab April 2006) enthalten sein soll:
"Die DFG erwartet, dass die mit ihren Mitteln finanzierten Forschungsergebnisse publiziert und dabei möglichst auch digital veröffentlicht und für den entgeltfreien Zugriff im Internet (Open Access) verfügbar gemacht werden." (Quelle: DFG)
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