Wie die Mediengruppe ProSiebenSat.1 heute in einer Pressemitteilung mitteilte, hat sie vor dem Landgericht Leipzig ein Urteil gegen den Dienst onlinetvrecorder.com erwirkt, demnach verletze dieser das Urheberrecht der Sender. Im Netz gibt es eine nette Diskussion, wer eigentlich verklagt wurde und welche Auswirkungen das Urteil hat.
Hintergrund
onlinetvrecorder.com ist eine Plattform, die in den letzten Monaten in unterschiedlichen Medien vorgestellt wurde. Es handelt sich quasi um einen Online-Videorecorder, man konnte Sendungen zur Aufnahme vormerken und diese später herunterladen. Es handelte sich ausdrücklich nicht um eine Tauschbörse, Aufnahmen konnten wie beim echten Videorecorder nur im Vorhinein programmiert werden, zudem waren alle Dateien verschlüsselt und nur derjenige, der die Aufnahme schaltete, konnte die Datei entschlüsseln - Kosten für die Nutzer entstanden keine.
Den Sender sind derartige Angebote allerdings ein Dorn im Auge, gibt es doch den Zuschauern die Möglichkeit z.B. Werbeblöcke elegant zu ignorieren.
Und so verwundert es nicht, dass derartige Dienste in die Schusslinie gerieten. onlinetvrecorder.com wähnte sich allerdings auf der sicheren Seite, da der Dienst eben keine Tauschbörse ist, kostenlos arbeitet und wie der klassische Viderecorder funktioniert (und der ist ja auch nicht verboten, auch wenn man damit ähnlich elegant Werbeblöcke überspringt).
Umso frohlockender jetzt die Pressemitteilung, dass ProSiebenSat.1 ein Urteil erwirkt hat:
Im Netz hegt sich allerdings leiser Zweifel, wer denn da genau verklagt und verurteilt wurde. Hat doch der Betreiber von onlinetvrecorder.com, die Internet TV AG laut whois-Eintrag ihren Sitz auf den Seychellen. Ob eine Klage dagegen Erfolg verspricht und welche Möglichkeiten es gibt, wenn der Anbieter sich nicht an die Auflagen hält sei erst einmal dahingestellt.
"Nach dem Urteil des Leipziger Gerichts ist es onlinetvrecorder künftig untersagt, Programme zu speichern, zu vervielfältigen, öffentlich zugänglich zu machen oder Dritten zu übermitteln. Das Landgericht Leipzig sieht darin eine Verletzung des Urheberrechts des Sendeunternehmens." (Quelle: ProSiebenSat.1)
So zitiert heise.de beispielsweise in einem Artikel-Update:
Bis das Urteil veröffentlich ist, muss man abwarten. Auf jeden Fall eine interessante Diskussion. Die Medienwelt wird sich richtung "on demand" weiterentwickeln, das ist keine Frage. Klar ist allerdings, dass die Sender die Angebote selber machen wollen und so lange sie den Dienst selbst nicht anbieten, soll ihn eben keiner anbieten.
"Demnach handele es angeblich nicht um ein Urteil gegen den heutigen Betreiber von OTR, sondern gegen den früheren Inhaber der Domain. Der Autor des Beitrags vertritt weiterhin die Meinung, dass OTR legal sei, da man sich auf § 53 Urheberrechtsgesetz berufen könne. Demnach wäre ja die unentgeltliche Verfielfältigung erlaubt. Das LG Leipzig habe dies aufgrund der Banner auf der OTR-Seite zu Unrecht verneint." (Quelle: heise.de)
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