Ein Urteil des Landgerichts Hamburg hat kürzlich entschieden, dass die Beklagte, die ihren Funk-Router zur öffentlichen Nutzung freigegeben hatte, für "Musik-Tauschaktionen" anderer Nutzer mit verantwortlich ist. Im Bereich freier Netze führt das Urteil zu deutlichen Diskussionen.
Folgt man dem Urteil, müssen WLAN-Betreiber ihre Netze vor einer anonymen Nutzung schützen. Gäste sind zwar möglich, müssen sich dann aber wohl authentifizieren, damit im zweifelsfalle eine eindeutige Zuordnung möglich ist.
Ob dieses Urteil damit den technischen (wie auch anderen juristischen) Entwicklungen entspricht sei dahingestellt. Eine sichere Abschottung eines WLAN-Zugangs wird man mit Bordmitteln nur selten erreichen können. Gleichzeitig ist es eher "unüblich", dass Dienste- und Technikanbieter für das Fehlverhalten der Kunden herangenommen werden - so wird momentan ja auch noch vor Gericht ausgefochten, ob Logfiles über die Nutzung überhaupt gespeichert werden dürfen, wenn der Kunde beispielsweise über eine Flatrate verfügt.
Selbst wenn man benutzerspezifische Zugänge für sein WLAN vergibt - ob man die Nutzung überhaupt protokollieren dürfte oder nicht mit dem Datenschutz in Konflikt gerät.
Das Urteil bringt viele Bürgernetz-Projekte in Schwierigkeiten, die nun Ärger befürchten und evtl. für Fehlverhalten ihrer Nutzer zur Rechenschaft gezogen werden. Gerade im Bereich der freien Netze hat sich viel in letzter Zeit getan - hier ist momentan eine große Verunsicherung zu spüren. Weitere Informationen
- Netzpolitik: Offene Netzwerke auch für Deutschland
- Freifunk.net
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