Der Landtag in NRW hat heute mit den Stimmen von CDU und FDP die umstrittenen Änderungen am Verfassungsschutzgesetz durchgewinkt. Gerade im Online-Bereich darf der Verfassungsschutz nun aktiv werden, bis hin zum heimlichen Zugriff auf private Rechner (durch Trojaner oder was auch immer).
Das ganze richtet sich natürlich wieder einmal gegen Terrorismus - auch wenn die FDP den Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht noch sieht, soll der Bürger da wohl durch.
Schaut man sich allerdings an, was der Verfassungsschutz nun darf und wer damit ins Visier gerät, kann einem wirklich schlecht werden.
So möchte der Verfassungsschutz verdeckt in Chaträumen ermitteln, online Zugriff auf private Rechner "erlangen", Statistiken und Logfiles von Server heimlich einsehen etcpp.
Da werden also demnächst Server und PCs gehackt, weil man auf gerade einen Terroristen online verfolgt oder wie soll man sich das vorstellen?
Dabei ist doch eines wirklich sicher: Diejenigen, die sich hier "erwischen" lassen, sind mit Sicherheit nicht die intelligenten Terroristen, die sich mit Kommunikation, Technik etc. auskennen.
Der intelligente Terrorist wird sicher nicht mit dem Windows-System durch die Welt wandern - wo sollen die Trojaner denn sonst eingespielt werden?
Und schlussendlich haben die Terroristen doch schon lange gewonnen - unsere Lebensart ändert sich immer mehr, Misstrauen, Überwachung, Kameras allerorten, neue Feindbilder prägen unsere Gesellschaft. Schade, dass so viele in der Politik dieses Spiel mitspielen.
Dabei hatte der BGH das Online Hacken durch die Polizei jüngst noch aufgehalten (TAZ: Die Polizei als Hacker).
Lesen Sie nach, was auf NRW zukommt und sicher die Vorlage für andere Bundesländer werden soll:
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Gesetzentwurf der Landesregierung
Drucksache 14/2211 -
Bericht des Hauptausschusses zur 2. Lesung
Drucksache 14/3045
www.twister-schreibt.de
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