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Neues Schulgesetz in NRW

Neues Schulgesetz in NRW

30.01.2005, (MR)

Seit dem 27. Januar 2005 hat NRW ein neues Schulgesetz. Es ist insgesamt deutlich schlanker, die Zahl der Paragraphen hat sich mehr als halbiert. Inhaltlich wird gerade im Bereich des Gymnasiums einiges in NRW neu geregelt.
Wohl wichtigste Neuerung ist die Verkürzung der Schulzeit  für das Erreichen des Abiturs im Regelfalle auf 12 Jahre. Parallel dazu wird jetzt auch in NRW das Zentralabitur eingeführt. Dies soll für mehr Qualität durch die nun gegebene Vergleichsmöglichkeiten sorgen.
Die Verkürzung der Schulzeit soll durch eine Ausweitung des Unterrichts abgefangen werden. NRW  hat sich hier dafür entschieden den Unterricht in allen Schulformen auszudehnen. Man hofft so qualitativ auch andere Schulformen zu stärken und mehr Zeitraum für individuelle Hilfen zu ermöglichen.

Alle Änderungen finden Sie in der Pressemitteilung der Kultusministerin Ute Schäfer im Bildungsportal NRW

 

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