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Nachgelegt - Softwarepatente

Nachgelegt - Softwarepatente

23.11.2004, (MR)

Wir veröffentlichen nachfolgend die deutsche Übersetzung des Statements:

Sie können es nachlesen unter:
http://www.nosoftwarepatents.com/de/m/intro/app0411.html

Der fragliche Richtlinienentwurf ist trügerisch, da er Laien - und sogar solche Juristen, die sich nicht mit den Feinheiten des Patentrechts auskennen - zur falschen Annahme verleitet, dass dieser Text Software von der Patentierbarkeit ausschließen würde. Es ist jedoch in Wirklichkeit eine Zusammenstellung der Gesamtheit aller Ausreden, mit denen das Patentwesen schon seit vielen Jahren den Artikel 52 des Europäischen Patentübereinkommens umgeht, um Patente auf Software-Ideen zu erteilen.

Diejenigen, die sagen, dass diese Richtlinie keine Patente auf Software zulassen würde, geben dem Begriff "Software" eine eigenwillige Definition, die Haarspalterei ist. Der richtige Weg, um zwischen Softwarepatenten und Patenten auf computergesteuerte Geräte zu unterscheiden, besteht darin, dass man die Verarbeitung, Bearbeitung und Darstellung von Informationen aus der Definition des Wortes "technisch" für Zwecke des Patentrechts ausschließt, Patente auf Innovationen auf dem Gebiet der Datenverarbeitung untersagt und die wasserdichte Anforderung aufstellt, dass Naturkräfte dazu genutzt werden, physikalische Effekte über die digitale Sphäre hinaus zu steuern.

Die fragliche Gesetzgebung enthält viele Bestimmungen, die hilfreich aussehen, falls jemand das Wort "technisch" im Sinne des gesunden Menschenverstandes interpretiert. Das Patentwesen hat jedoch schon seine eigene Definition dieses Begriffs ausgedrückt und unter Beweis gestellt, und dies ist eine Deutung, die fast alles einschließt, was ein Computer machen kann. Zudem reißt Artikel 5 Abs. 2 des Gesetzgebungsvorschlags alle Barrieren gegenüber der Patentierbarkeit von Software ein, indem er ausdrücklich sogenannte "Programmansprüche" zulässt.

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Softwarepatente sind für die gesamte Wirtschaft gefährlich, und besonders für die europäische. Die Gesetzgeber sollten die Warnungen solcher angesehener Organisationen wie der Deutsche Bank Research, des Kieler Instituts für Weltwirtschaft und PricewaterhouseCoopers beherzigen.

Auf den ersten Blick scheint ein Patent einen Erfinder zu schützen, doch die tatsächlichen Auswirkungen können auch das Gegenteil sein, abhängig vom Gebiet. Das Urheberrecht dient Softwareautoren, während Patente sie potenziell ihrer eigenen, unabhängig erbrachten Leistungen berauben. Das Urheberrecht ist fair, weil es allen gleichermaßen zur Verfügung steht. Ein Softwarepatent-Regime würde das Recht des Stärkeren etablieren, und letztlich mehr Unrecht als Recht schaffen.

Insbesondere glauben wir, dass die wirtschaftlichen Chancen der neuen EU-Mitgliedsstaaten durch Softwarepatente gefährdet werden. Die vielen talentierten Softwareentwickler in diesen Ländern sollten eine faire Chance erhalten. Die Durchschnittskosten eines europäischen Patentes liegen im Bereich von 30.000 bis 50.000 Euro, und ein Unternehmen benötigt eine sehr große Zahl solcher Patente, um in der Lage zu sein, in "Cross-licensing"-Verträge mit internationalen Großkonzernen einzutreten, die jeder zehntausende von Patenten halten.

Die politische Entscheidung über die Patentierbarkeit von Software sollte auf einer Abwägung aller Vor- und Nachteile, auf wirtschaftlicher Logik und auf ethischen Überlegungen beruhen, und nicht darauf, was die Praxis des Patentwesens in den letzten Jahren gewesen sein mag. Lassen Sie uns alle nach vorne blicken, und nicht zurück.

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Falls der EU-Rat den Gesetzgebungsvorschlag vom 18. Mai annähme, täte er dies ohne demokratische Legitimität. Die Idee einer diskussions- und abstimmungslosen Annahme eines "A"-Punktes ist nur, das Verfahren zu beschleunigen und zu vereinfachen, wenn eine qualifizierte Mehrheit besteht. In diesem speziellen Fall ist das nicht gegeben.

Seit 1. November gelten neue Stimmengewichte in der EU unter dem Beitrittsvetrag. Die Gesmatzahl der Stimmen aller Länder, die ausdrücklich den Gesetzgebungsvorschlag am 18. Mai unterstützten, beträgt 216, liegt also unter den benötigten 232. Es würde einen mehr als bedauerlichen Präzedenzfall für die europäische Demokratie schaffen, wenn der EU-Rat einen Gemeinsamen Standpunkt auf unzureichender Grundlage annehmen sollte.

Des weiteren enthalten diese 216 Stimmen auch diejenigen der Niederlande und von Deutschland gegen den Willen der nationalen Parlamente dieser Länder. Am 1. Juli verabschiedete eine breite Mehrheit der Tweede Kamer eine Entschließung, dass die niederländische Regierung ihre Unterstützung für den fraglichen Vorschlag zurückziehen solle. Am 21. Oktober bezogen alle vier Fraktionen des Deutschen Bundestags eine ähnliche Position und kritisierten den Gesetzgebungsvorschlag vom 18. Mai als eine Gesetzgebung, die Softwarepatente zulassen würde.

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Um der Innovation und des Wettbewerbs im Softwaremarkt willen hoffen wir sehr, dass die Europäische Union diese Gelegenheit ergreifen wird, um Software von der Patentierbarkeit auszuschließen und sich einen bedeutsamen Wettbewerbsvorteil im Informationszeitalter zu verschaffen.

 

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