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Kopftuch - Muslimin darf unterrichten

Kopftuch - Muslimin darf unterrichten

09.07.2006, (MR)

Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat im Streit um das Kopftuch bei Lehrerinnen einen weiteren Meilenstein gesetzt. Es kippte mehr oder weniger die Regelung zum Kopftuchverbot. Nachvollziehbares Argument war die religiöse Gleichbehandlung. Bundesbildungsministerin Schavan kritisierte in einer Reaktion das Urteil.

Das Argument der Richter war logisch und seit längerem absehbar: Es geht nicht an, dass Nonnen in ihrer religiösen Tracht (Habit) unterrichten dürfen, muslimische Lehrerinnen jedoch kein Kopftuch. Im Gegensatz dazu sind z.B. in Berlin jegliche religiösen Symbole untersagt.
Bildungsministerin Annette Schavan kritisierte in einer erster Stellungnahme das Urteil - nicht zuletzt ist die Regelung in Baden Württemberg unter ihr entstanden. Die Argumentation Schavans ist, dass es sich bei dem Kopftuch nicht um ein religiöses Symbol, sondern vielmehr um ein politisches Symbol handele. Demnach wäre die Neutralität des Staates gegenüber Religionen gar nicht betroffen und der Bezug auf das Habit der Nonnen quasi nicht angebracht.

Welche Bedeutung das Kopftuch hat, ist umstritten - im Zuge der jetzt wieder aufgeflammten Debatte werden die Positionen besetzt.
Auch wenn die Akteure, die sich jetzt zu Wort melden, vermeintlich klare Positionen beziehen: So klar ist die Debatte nicht.
Weder ist das Kopftuch automatisch mit "Islamismus", "Frauenunterdrückung" und damit einer "politischen Aussage" gleichzusetzen, noch sind beispielsweise christliche Kirchen im Gegenzug unpolitisch. Sie mischen sich (selbstverständlich) in politische Debatten ein, ob "Homo-Ehe", Abtreibung usw.
Aus einem Kleidungsstück auf die politische Einstellung rückschließen zu wollen, ist ein gewagtes Unterfangen. Und wie so häufig, legt jeder "seine" Symbolik in das jeweilige Symbol.

Wir haben Ihnen einige Links mit ganz unterschiedlichen Positionen zum Thema zusammengestellt:

 

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