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Demonstration Reichstag Weltkindertag UNICEF

(Bild: UNICEF)

Kinderrechte ins Grundgesetz

20.09.2007, (RK)

Bei einer Demonstration am Reichstag zum Weltkindertag mahnt UNICEF die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz an. „Kinderrechte kommen im Grundgesetz nicht vor, der Tierschutz dagegen wurde schon vor Jahren aufgenommen. Jetzt sind die Kinder an der Reihe - es ist höchste Zeit dafür!“, erklärte die Schauspielerin und UNICEF-Patin Katja Riemann bei der zentralen Aktion am Weltkindertag vor dem Reichstag in Berlin. Mehr als hundert Berliner Kinder und Jugendliche überreichten dort den Appell des Bündnisses an Bundestagsvizepräsident Wolfgang Thierse.

„Wir dürfen nicht hinnehmen, dass die Wirtschaft boomt, aber die Kinderarmut steigt. Wir brauchen einen Klimawandel für Kinder. Staat und Gesellschaft müssen ein Signal setzen, dass sie das Wohlergehen der Kinder als Kernaufgabe ansehen“, betonte UNICEF-Vorsitzende Heide Simonis.

UNICEF verspricht sich von der Festschreibung von Kinderrechten im Grundgesetz eine stärkere Verpflichtung zur Entwicklung ein es politischen Gesamtkonzepts, ads die Bedürfnisse von Kindern stärker einbezieht.. Staat und Eltern müssten sich am Vorrang des Kindeswohls orientieren und ihnen Mitsprache ermöglichen. Das gilt für Entscheidungen von Behörden – etwa bei der Planung von Wohnvierteln oder beim Straßenbau – ebenso wie für Entscheidungen der Eltern für eine bestimmte Schule oder Betreuungsform.

Die Beteiligungsmöglichkeiten von jungen Menschen würden gestärkt. Kinder- und Jugendparlamente sollten dann nicht länger die Ausnahme von besonders engagierten Gemeinden bleiben, sondern zur Regel werden. Die Kinderrechte würden einklagbar: Werden sie verletzt, könnte eine Verfassungsbeschwerde erhoben werden. Auch bei Entscheidungen in unteren Instanzen müssten sich Gerichte an den Grundrechten der Kinder orientieren – etwa, wenn bei der Haushaltsplanung einer Kommune Kinderspielplätze oder Einrichtungen für Jugendliche zugunsten von Straßen gestrichen werden. Auch würde der Schutz vor Gewalt, Vernachlässigung und Ausbeutung erleichtert, so UNICEF.

Die Kinderrechte sind in der UN-Konvention über die Rechte des Kindes festgelegt. Die Konvention unterstreicht das Recht auf Überleben und persönliche Entwicklung, Schutz vor Ausbeutung und Gewalt und auch das Recht auf Beteiligung. Deutschland hat die Konvention unterzeichnet und sich damit auch verpflichtet, die Kinderrechte in die Verfassung aufzunehmen. 15 Jahre nach Inkrafttreten der Konvention in Deutschland ist die Anpassung überfällig - und Deutschland würde damit auch international ein Zeichen setzen, dass es die Unterschrift unter die UN-Kinderrechtskonvention ernst nimmt.

Die Chancen, dass die Kinderrechte im Grundgesetz verankert werden, stehen laut UNICEF nicht schlecht. Bundeskanzlerin Angela Merkel hat sich 2006 nach einer Anregung von Alt-Bundespräsident Roman Herzog dafür ausgesprochen, dies zu prüfen. Familienministerin Ursula von der Leyen plädiert ebenso dafür wie die Kinderkommission des Deutschen Bundestages.

Weitere Informationen
www.kinderrechte-ins-grundgesetz.de
www.weltkindertag.de
www.unicef.de

(Quelle: UNICEF)

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