2006 wurden bundesweit 25.800 Kinder und Jugendliche in Obhut genommen. Dabei ist eine Inobhutnahme eine Krisenintervention durch die Jugendämter. Kinder und Jugendliche werden beispielsweise durch eine (oft kurzfristige) Heimunterbringung aus einer Notsituation herausgeholt.
Dabei gibt es unterschiedliche Stellen, die eine Inobhutnahme veranlassen können, z.B. Polizei, Schule, Erzieher. Mit 28 Prozent wurden allerdings im letzten Jahr 7.100 Kinder und Jugendliche auf eigenen Wunsch in Obhut genommen.
Über die Hälfte aller in Obhut genommen waren Mädchen, im Vergleich zum Vorjahr stieg die Gesamtzahl der Inobhutnahmen um 2 Prozent. Es gibt unterschiedliche Anlässe und Auslöser für eine Inobhutnahme:
"Anlass für die Inobhutnahme waren in 23 Prozent der Fälle (6 000) Vernachlässigung beziehungsweise Anzeichen für Misshandlung oder für sexuellen Missbrauch. Überforderung der Eltern war bei 42 Prozent der Grund. Weitere Anlässe bildeten Beziehungsprobleme (26 Prozent), Integrationsprobleme im Heim oder in der Pflegefamilie (sieben Prozent), Kriminalität (sieben Prozent), Probleme in der Schule (sechs Prozent) und Suchtprobleme (drei Prozent)." (Quelle: Destatis)
Inobhutnahme ist in Deutschland im Sozialgesetzbuch geregelt (konkret SGB VIII, Kinder- und Jugendhilfe).
Weitere Informationen
- Destatis Informationen zu Inobhutnahme (als Stichwort "Inobhutnahme" eingeben)
- Wikipedia: Inobhutnahme
- Wikipedia: Kinder- und Jugendhilfe
- Online-Handbuch SGB VIII (Becker-Textor)
- AK Inobhutnahme: Thematik Inobhutnahme
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