Es gibt Dinge, die glaubt man nicht - so musste sich in Bonn zuletzt ein Gericht mit einer Abmahnung gegen einen 8-Jährigen auseinandersetzen. Nein, es ging nicht um "illegale Downloads" - der Junge wurde von den Eltern eines Klassenkameraden abgemahnt, nachdem er sich wohl schlecht über den Vater geäußert hatte - so berichten es der Bonner Generalanzeiger und der Kölner Stadtanzeiger.
Das Gericht entschied jetzt in zweiter Instanz, dass die Abmahnung des Jungen eine "unerlaubte Handlung" gewesen sei:
„Der Vorwurf einer Straftat mit der gleichzeitigen Androhung gerichtlicher Schritte gegenüber einem acht Jahre alten Kind verletzt den Wert- und Achtungsanspruch seiner Persönlichkeit“, so das Gericht. Die Abmahnung sei geradezu als Störung der Persönlichkeitsentwicklung zu bewerten. (Quelle: Kölner Stadtanzeiger)
Die Kommunikation in unserer Gesellschaft scheint wohl an einigen Stellen gestört.
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