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Keine Rundfunkgebühr für PCs?

Keine Rundfunkgebühr für PCs?

07.10.2008, (MR)

Der Ärger war groß als die Gebührenpflicht für "Internet-PCs" eingeführt wurde. Wie beim Fernseher sollte alleine das Bereithalten des Geräts zu einer Gebührenpflicht führen - ob man über das Internet überhaupt die Angebote Rundfunk/TV-Angebote der Öffentlich-Rechtlichen nutzt, spielt dabei keine Rolle. Doch nun kommt es vielleicht doch anders.

Ein Student aus Münster hatte gegen die Rundfunkabgabe geklagt und hat nun vor dem Verwaltungsgericht Münster Recht bekommen.

"Das Verwaltungsgerichts Münster schloss sich der Argumentation des Studenten an (Az.: 7 K 1473/07) und gab ihm Recht. Auch wenn es im Rundfunkgebührenstaatsvertrag anders stehe, sei der klagende Student nicht gebührenpflichtig. Während sich normale Rundfunkempfänger eigentlich nur für den Rundfunkempfang nutzen lassen, verhalte es sich mit neuartigen multifunktionalen Geräten anders. So könne auch mit Notebooks, UMTS-Handys oder sogar mit internetfähigen Kühlschränken Rundfunk empfangen werden." (Quelle: Golem)

Bisher ist das Urteil nicht rechtskräftig und der Weg durch weitere Instanzen steht wohl auch noch offen.

Weitere Informationen z.B. bei Golem.de: Student muss keine Rundfunkgebühr für Internet-PC zahlen

 

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