Der Heise Zeitschriftenverlag legt gegen zwei Urteile Verfassungsbeschwerde ein. Hintergrund ist der Streit um das Setzen von Links im Online-Journalismus. Heise hatte in einem Artikel über Kopierschutzmaßnahmen einen Link auf eine Firma gesetzt, die behauptete die Maßnahmen umgehen zu können. In zwei Urteilen wurde Heise untersagt diesen Link zu setzen.
Gegen diese Urteile legt Heise jetzt Verfassungsbeschwerde ein, da sich der Verlag im Rahmen der Pressefreiheit beeinträchtigt fühlt.
Dem Bestreben von Heise kommt eine grundlegende Bedeutung für den Online-Journalismus zu. Grundsätzlicher Bestandteil des Internet sind Hyperlinks, d.h. die Angabe von Quellen bzw. weiterführenden Informationen. Heise hatte kritisch über die aktuellen Entwicklungen im Bereich des Kopierschutzes berichtet und auch ausdrücklich auf die problematische rechtlige Lage der Kopiersoftware für Deutschland hingewiesen.
Im Rahmen von weiterführenden Links wurde dann auch auf die Herstellerfirma verwiesen.
Heise hat weder Leser aufgefordert die Software zu benutzen noch sonst in irgendeiner Form "Reklame" für die Firma gemacht.
Trotzdem wurde der Verlag in den ersten beiden Urteilen gezwungen den Link zu entfernen.
Für Online-Journalismus sind diese Entwicklungen problematisch und der Schritt von Heise zur Verfassungsbeschwerde ist ausdrücklich zu begrüßen. Es hat sich gerade bei Online-Medien in den letzten Monaten und Jahren immer mehr als "Unart" etabliert keine Quellen mehr anzugeben. Das führt dazu, dass Online-Magazine teilweise über andere Webseiten berichten, diese aber nicht verlinken - eine absurde Situation.
Jetzt gilt es zu klären, ob redaktionelle Beiträge im Internet unter die Pressefreiheit fallen und dadurch geschützt sind.
Die Diskussion zwischen Heise und der Musikindindustrie dokumentiert der Verlag auf einer eigenen Seite: http://www.heise.de/heisevsmi/
Sehr aufschlussreich in der Diskussion ist auch die Verfassungsbeschwerde selbst, die der Verlag komplett ins Internet gestellt hat. Hier kann man wunderbar die aktuelle Diskussion und die Argumentation des Verlages nachvollziehen: Verfassungsbeschwerde des Heise Zeitschriften Verlags PDF (Achtung: 8 MB!)
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