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EU-Rat zu Softwarepatenten

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EU-Rat zu Softwarepatenten

18.12.2004, (MR)

Aller Wahrscheinlichkeit nach wird der EU-Rat Anfang der kommenden über die Thematik Softwarepatente entscheiden. Der Preis, der allerdings hier gezahlt werden muss, ist außerordentlich hoch. Viele Verbände machen gegen die Form der "Meinungsbildung" mobil und protestieren.

Zentral informiert in der Bundesrepublik die Seite http://swpat.gnu.de/ immer wieder über die Problematik von Softwarepatenten, die in erster Linie weniger Gedanken und Ideen schützen, als es großen Unternehmen ermöglicht, Märkte abzuschotten und sich vor Konkurrenz zu schützen. So sind gerade durch die diffusen Beschreibungen, was denn nun ein "Softwarepatent" ist, viele kleine Anbieter bedroht, die sich keinen Patentanwalt zu jedem Projekt leisten können.

Nachfolgend veröffentlichen wir den offenen Brief der Arbeitsgruppe Softwarepatente des FFII e.V. reticon ist seit einiger Zeit Mitglied des FFII (Förderverein für eine freie informationelle Informationskultur e.V. http://www.ffii.de/

Offener Brief an die Bundesregierung

Essen, den 17. Dezember 2004

Entscheidung über Software-Patent-Richtlinie

Sehr geehrte Frau Ministerin Künast, sehr geehrter Herr Minister Trittin, Herr Minister Fischer, Herr Bundeskanzler Schröder,

Am Montag und Dienstag finden Sitzungen der EU-Ministerräte für Umwelt und Fischerei statt.

Auf der Liste der A-Punkte, die automatisch mit der Annahme der Tagesordnung angenommen werden, soll die Software-Patent-Richtlinie KOM 2002/0047 (KOD) über die "Patentierbarkeit computerimplementierter Erfindungen" stehen.

  • Diese Liste darf nicht angenommen werden.

  • Greifen Sie bitte ein, wenn vom Ratsvorsitzenden nach Annahme der A-Punkt-Liste gefragt wird (gleich anfangs), und verlangen Sie, die Annahme der Ratsttexte zur Richtlinie KOM 2002/0047 von der Liste der A-Punkte zu nehmen.

  • Unterstützung ist von ES, IT, PL, AT, BE, LV zu erwarten.

  • Denkbar ist eine Umwandlung in einen B-Punkt mit Neuabstimmung oder eine Verschiebung, wobei letztere angemessener ist.

  • Der COREPER-Beschluss, die Software-Patent-Richtlinie zur Annahme ohne Diskussion und Abstimmung freizugeben, widerspricht der Geschäftsordnung des Rates der EU sowie dem Amsterdamer Vertrag hinsichtlich der Unterrichtung der einzelstaatlichen Parlamente.

Begründung für die Streichung von der A-Punkt-Liste:

  1. Polens Regierung hat im Mai und erneut Anfang November bekräftigt, dass sie den Ratsvorschlag nicht unterstützen kann. Damit fehlt dem Ratsvorschlag aufgrund der seit 1. November geltenden Stimmengewichtung eine qualifizierte Mehrheit.

  2. Auch die Niederlande sind durch ihr Parlament zur Enthaltung aufgefordert worden, was ebenfalls (auch ohne Polen) bedeutet, dass der derzeitige Ratsentwurf bei einer Neuabstimmung keine qualifizierte Mehrheit mehr finden dürfte.

  3. Weder Polen noch die Niederlande haben seit dem ersten November ihre Unterstützung für den Ratstext erklärt.

  4. Die Neuabstimmung ist nötig, da die Geschäftsordnung des Rates eine qualifizierte Mehrheit zum Zeitpunkt der offiziellen Verabschiedung verlangt.

  5. Der Gesetzestext des Rates ist von allen Fraktionen des Deutschen Bundestags als unzureichend kritisiert worden. Er genügt insbesondere nicht den Anforderungen an Klarheit und Ausgewogenheit, die an einen Gesetzesentwurf mit dermaßen weit reichender Bedeutung gestellt werden müssen.

  6. Hinzu kommt, dass die zum Ratsentwurf gehörigen Erklärungsdokumente erst vor kurzem verfügbar wurden, so dass die nötige sechs-Wochen-Frist zur Konsultation nationaler Gremien zum Zeitpunkt der Ratssitzung erst zur Hälfte verstrichen sein wird.

    Wie wichtig dies ist, zeigt bereits die nach der COREPER-Sitzung (15. Dezember) eilig einberufene Sondersitzung des niederländischen Parlaments.

  7. Inhaltlich ist abzusehen, dass die erst kürzlich vorgelegte Begründung des Ratsentwurfs als inakzeptabel bewertet werden muss.

    Das Ratspapier lehnt wesentliche Änderungen vom Beschluss des Europaparlaments ab mit der Begründung, sie seien "nicht mit TRIPs vereinbar" oder spiegelten nicht die "gängige Praxis" wieder.

    • Die schriftlich dokumentierte Auffassung der Bundestagsfraktionen hält dem ersten Argument entgegen, dass TRIPs ausdrücklich Urheberrechtsschutz für Software verlangt, nicht aber eine Ausdehnung des Patentwesens auf Software.
    • Zweitens ist den sowohl vom Justizministerium als auch von den Bundestagsfraktionen geäusserten Sorgen über die Erteilungspraxis des Europäischen Patentamtes zu entnehmen, dass die "gängige Praxis" eben das ist, was durch die Richtlinie kontrolliert werden soll, nicht das, woran die Richtlinie angepasst werden muss.
  8. Das Protokoll über die Rolle der nationalen Parlamente im Amsterdamer Vertrag ermutigt ausdrücklich zu einer Beteiligung der nationalen Parlamente am EU-Gesetzgebungsprozess und sieht keineswegs vor, den Ministerrat davon auszunehmen.

    Vor diesem Hintergrund ist es unzulässig, die Einbringung der Standpunkte mehrerer nationaler Parlamente (NL und DE) in die Entscheidungsfindung des Rates behindern zu wollen.

Fazit: Ohne Neuabstimmung und Einbringung der Standpunkte der Parlamente von NL und DE in die Entscheidungsfindung sind die derzeitigen Ratstexte nicht legitimiert.

Jeder Versuch einer Verabschiedung ohne Legitimation ist mit der Geschäftsordnung des Rates der EU nicht vereinbar.

Gezeichnet

Dr. Peter Gerwinski, Software-Entwickler
für die Arbeitsgruppe Software-Patente des FFII e.V.

 

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