Die Diskussion um Urheberrechtsabgaben in Kitas beim Kopieren von Liedtexten hält sich zum Jahresende. Als "Lösung" empfiehlt nun auch das Bundesfamilienministerium den Abschluss eines Rahmenvertrages (wie es ihn für Schulen schon gibt) - den aber die Länder abschließen müssten. Der Rechtsanwalt Thomas Stadler bringt es in einem Kommentar auf den Punkt: Kein Rahmenvertrag ist nötig, sondern eine Anpassung des Urheberrechts.
"Der richtige Lösungsansatz besteht nicht im Abschluss von Rahmenverträgen, sondern in einer Änderung des Urheberrechts. Und hierfür ist der Bund natürlich zuständig. Der Fall zeigt nämlich sehr deutlich, dass die Schrankenbestimmungen des geltenden Urheberrechtsgesetzes in diesem Bereich völlig unzureichend sind. Hier ist der Gesetzgeber gefordert. Es wäre geboten, Vervielfältigungen, die in Einrichtungen der Erziehung und Bildung angefertigt werden und auch diesem Zweck dienen, durch eine Ausweitung der gesetzlichen Schrankenbestimmungen ganz allgemein für zulässig zu erklären. [...]
Die Bundesregierung sollte nicht zum Abschluss von Verträgen raten, sondern vielmehr auf eine Änderung des UrhG hinwirken, die gewährleistet, dass Rechteinhaber und Verwertungsgesellschaften künftig nicht mehr die Möglichkeit haben, Bildung und Erziehung zu behindern. (Quelle: Thomas Stadler, internet-law.de)
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