Ursprünglich sollte der Verbraucherschutz verbessert werden, nicht zuletzt nach Bekanntwerden des illegalen Handels mit Datensätzen in den vergangenen Monaten. Doch aktuelle Informationen legen nahe, dass es sich der Innenausschuss des Bundestages heute noch einmal anders überlegen könnte.
Allen aufmerksamen Verbrauchern wohlbekannt ist die Tatsache, dass man der Weitergabe seiner Daten widersprechen muss, um ein automatisches Weiterleiten dieser Informationen zu verhindern.
Eine Reformidee ist es, diesen Widerspruch in eine anzukreuzende Zustimmung der Weitergabe der Daten zu verwandeln; d.h. ohne Zustimmung-keine Weitergabe. Eine ausdrücklich verbraucherfreundliche Änderung. Da jedoch ganze Wirtschaftszweige von Verbraucherdaten und deren Verbreitung leben, ließ der Protest von Seiten der Wirtschaft nicht lange auf sich warten. Nun kann der Verbraucher, der in diesem Jahr oft auch als Wähler gefragt ist, heute sicher gut erkennen, wie erfolgreich einige Lobbyisten im Vorfeld ihr Handwerk ausgeübt haben und ob Wirtschaftsinteressen vor Verbraucherinteressen gehen.
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