Ab 1. Januar werden zahlreiche Daten zum Arbeitsverhältnis aller Angestellten in Deutschland elektronisch erfasst. ELENA, elektronischer Einkommensnachweis, heißt das Projekt, das - so die Gesetzesbegründung - Papierkram ersparen und Arbeitgeber entlasten soll. Neben Informationen zu Einkommen und Beschäftigungszeiten werden aber auch andere Daten wie z.B. Krankheits- und Streikzeiten erfasst.
Ab 1. Januar werden zahlreiche Daten zum Arbeitsverhältnis aller Angestellten in Deutschland elektronisch erfasst. ELENA, elektronischer Einkommensnachweis, heißt das Projekt, das - so die Gesetzesbegründung - Papierkram ersparen und Arbeitgeber entlasten soll. Diese werden von der Pflicht entbunden, Entgeltbescheinigungen für ihre Mitarbeiter auf Papier auszudrucken. Die Arbeitnehmer erhalten dann stattdessen eine Plastikkarte im Scheckkartenformat.
Mit der elektronischen Erfassung, Speicherung und Verarbeitung von Arbeitnehmerdaten soll die Arbeit von Behörden, die über Ansprüche auf Arbeitslosengeld und andere Leistungen entscheiden sollen, erleichtert werden.
Via Elena werden Informationen über Beschäftigungszeiten und Höhe des Entgelts zukünftig befristet an zentraler Stelle gespeichert. Die Agenturen für Arbeit könnten dann bei Bedarf unmittelbar auf diese Daten zugreifen. Eine Anfrage beim jeweiligen Arbeitgeber würde sich erübrigen. Zudem müssten die Arbeitgeber die Bescheinigungen nicht mehr archivieren.
Datenhungrige Krake
Aber das von der rot-grünen Bundesregierung unter Gerhard Schröder unter dem Namen "JobCard" angeschobene Projekt ist eine datenhungrige Krake: Über ELENA werden aber auch Informationen über Fehlzeiten, Fehlverhalten, Abmahnungen erfasst. Ebenso wird gespeichert, wer streikt, wie lange er das tut und wer vom Arbeitgeber ausgesperrt wurde. Aber damit nicht genug: Auch die Beschäftigungs- und Krankheitszeiten, Kündigungsfristen und -gründe werden gesammelt - weil diese Angaben Auswirkungen auf die Gewährung von Arbeitslosengeld haben können. Die Liste der zu meldenden Daten umfasst nicht weniger als 41 Seiten.
Das ELENA-Verfahrensgesetz sieht kein Widerrufsrecht vor. Die Zwangsteilnehmer haben keinen Rechtsanspruch, um die Übermittlung der vorgesehenen Daten an die Zenrale Speicherstelle zu verhindern.
Man muss kein Paranoiker oder von chronischem Argwohn geschüttelt sein, wenn man fragt, für wen oder was Informationen über Streikverhalten oder Krankheitsgründe von Interesse sein können und befürchtet dass die vom Eigentümer dieser Informationen unabhängig und nicht kontrollierbar aufbewahrten Informationen gegen ihn verwendet werden.
Dabei ist dies nur die Spitze einer allgemeinen Erodierung und Desensibilisierung des Werts von Privatsphäre und informationeller Selbstbestimmung: wir legen via Paybackkarte eine digitale Brotspur zur Rekonstruktion unseres Konsumverhaltens, wir speichern unsere online eingegebenen Formulardaten, wir geben bereitwillig Alter, Geschlecht, Geburtsdatum und Mobiltelefonnummer an, um die in Bahnhofsvorhallen und Shopping-Malls ausgestellten Kleinwagen gewinnen zu können. Dies wäre eine Aufgabe von Medienkompetenzvermittlung in Schulen: Wehrhafte Aufmerksamkeit zu vermitteln für den Wert eines nicht einsehbaren Privatraums und einen sorgsamen Umgang mit persönlichen Informationen.
Siehe zum Thema auch den Artikel ELENA bei der Wikipedia, Heribert Prantls Kommentar Der Ich-weiß-fast-alles-Computer in der SZ , Prantls Kommentar zum 25. Geburstag des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung oder den reticon-report Der User ist der Content ist der User ist der ...
p.s. Auf einer eigens eingerichteten Webseite zum ELENA-Verfahren bietet die Bundesregierung jede Menge relevante Informationen in einer FAQ-Liste. Z.B.
Wie lautet der ELENA-Slogan?
Der ELENA-Slogan lautet "weniger Bürokratie - mehr Effizienz!".
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