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Bußgeldverfahren gegen Facebook eingeleitet

08.07.2010, (RK)

Der hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit hat gegen den Betreiber des sozialen Netzwerks Facebook ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Anlass ist „die anhaltende Praxis“, im Rahmen von Einladungs- und Synchronisierungsfunktionen die E-Mail- und Handy-Adressbücher der Nutzer auszuwerten. Dabei würden auch Daten von Nichtnutzern ohne deren Einwilligung erhoben, langfristig gespeichert und zu Vermarktungszwecken genutzt. Facebook hat bis zum 11. August 2010 Zeit, zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen.

„Zu der Problematik der Nutzung von Daten Dritter haben uns in den letzten Monaten viele Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern erreicht, die darüber besorgt sind, dass Facebook über ihre Adressen verfügt und Kenntnisse über ihre persönlichen Beziehungen hat“, erklärte der Datenschutzbeauftragte von Hamburg Johannes Caspar.

Er halte diese Praxis für unzulässig. Zwar verfügten auch andere soziale Netzwerke über derartige "Friend-Finding-Funktionen", jedoch führten diese nicht dazu, dass die Daten von Personen, die nicht zum Nutzerkreis des jeweiligen sozialen Netzwerks gehören, dauerhaft gespeichert würden.

"Eine beunruhigende Vorstellung"
Die Kontaktvorschläge, die Facebook in den Freundschaftseinladungen unterbreite, gäben durchaus Anlass zu der Vermutung, dass die aus den Adressbüchern der Nutzer erhobenen Daten auch zur Erstellung von Beziehungsprofilen von Nichtnutzern dienten. Bei einer Zahl von mehreren Millionen Mitgliedern allein in Deutschland sei dies „eine beunruhigende Vorstellung“, so Casper.

Unzulässige Direktwerbung
Weiterhin kritisieren die Hamburger Datenschützer, dass den aus dem E-Mail-Adressbuch hochgeladenen Kontakten nur ein von Facebook vorgegebener Einladungstext zugesandt werde. "Eine Zurechnung der Einladung zum Nutzer, von dem die Adressen stammen, ist daher zweifelhaft, und möglicherweise liegt dadurch bereits eine unzulässige Direktwerbung vor", so Casper.

Datenschutzbeauftragter gegen Google
Hamburgs Datenschutzbeauftragter erlangte unlängst bundesweit Aufsehen, als durch einen von ihm initiierten Fragebogen für Google Street-View herauskam, dass der Suchmaschinenbetreiber mit seinen Fotografie-Autos auch Nutzungsdaten aus ungeschützten Funknetzen sammelte.

(Quelle: PM)

 

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