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Bildung: Wissenschaftler sollten jetzt Open Access unterstützen

Bildung: Wissenschaftler sollten jetzt Open Access unterstützen

18.11.2007, (MR)

Zum 01.01.2008 wird wohl der sogenannte "Zweite Korb" des Urheberrechtsgesetzes in Kraft treten. Mit den Änderungen müssen Wissenschaftler, die Open Access unterstützen wollen, nun aktiv werden, um den Zugang zu ihren eigenen Publikationen, die vor 1995 erschienen sind, z.B. auf dem OpenAccess Server der eigenen Universität zu ermöglichen.

Wir sind keine Juristen, aber der Hintergrund ist folgender:
Das neue Gesetz regelt auch alte Verträge (die zwischen 1966 und 1995 geschlossen wurden), für Werke, die in diesem Zeitraum z.B. über einen Verlag publiziert wurden, räumt Nutzungsrechte ein, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses unbekannt waren - möchte der Urheber das nicht, muss er Widerspruch einlegen.

"Fazit: Erfolgt kein Widerspruch, können Verlage nach neuer Rechtslage wissenschaftliche Veröffentlichungen, die vor 1995 erschienen sind, digitalisieren und anschließend zu ihren Lizenzbedingungen und Marktpreisen online zugänglich machen. Die „Online-Nutzungsrechte“ liegen dann exklusiv beim Verlag." (Quelle: Universitätsbibliothek Heidelberg)

Für Wissenschaftler gibt es zwei Möglichkeiten, ihre eigenen Werke betreffend, die sie zwischen 1966 und 1995 publiziert haben:

Variante 1: Vor Inkrafttreten des zweiten Korbes (bis 31.12.2007)
Wissenschaftler sollten den entsprechenden Open Access-Angeboten ein einfaches Nutzungsrecht erteilen.

Variante 2:  Nach Inkrafttreten (ab 01.01.2008)
Schriftlichen Widerspruch beim Verlag einlegen, um "unbekannte Nutzungsarten" auszuschließen, hierfür haben Wissenschaftler ein Jahr Zeit.

Universitäten, die es ernst mit Open Access meinen, sollten das dringend bis Jahresende im Idealfalle hochschulweit organisieren. Variante 1 ist die deutlich einfachere - Klaus Graf schlägt auf Inetbib drei einfache Schritte vor: Alle Hochschulmitglieder anschreiben und über die Sachlage informieren und vorformulierten Text beifügen "Hiermit übertrage ich der ULB ein einfaches Nutzungsrecht an meinen vor 01.01.1995 erschienen Publikationen". Die Universität muss die eingegangenen vor Jahresende bearbeiten - das sollte ein machbarer Job sein.

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