Das dürfte interessant werden: In Darmstadt heißt es David gegen
Goliath. Holger Voss verklagt T-Online International, da diese seine
Verbindungsdaten incl. der IP Adresse anscheinend über einen längeren
Zeitraum auch nach Rechnungsversand gespeichert hatten.
Hintergrund:
Holger Voss wurde auf Grund eines satirischen Kommentars im Telepolis-Forum 2003 verklagt. Die Klage konnte nur zu Stande kommen, da T-Online International anscheinend die Verbindungsdaten gespeichert hatte. Anhand der IP Adresse des Posters im Forum und den T-Online-Daten wurde Holger Voss ermittelt. Die Klage gegen ihn wurde in Münster abgewiesen, ein kleiner Sieg gegen die aufkeimende Zensur im Internet.
Nun hat Holger Voss die Seiten einmal vertauscht und möchte juristisch klären lassen, ob die "Praxis" bei T-Online International mit dem Datenschautz vereinbar ist. Der Ausgang wird mit Spannung erwartet - allerdings ist auch zu erwarten, dass dies im Zweifel über mehrere Instanzen gehen kann, bis es zu einer endgültigen Klärung kommt.
Evtl. wird das alles auch von der EU und deutschen speicherungswütigen Ministerien überholt und demnächst sind die Betreiber vielleicht angewiesen, IP-Adresse und Verbindungsdaten über einen längeren Zeitraum vorzuhalten.
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