Am Arbeitsgericht Köln ist jetzt ein interessantes Urteil gefällt
worden. Geklagt hatte ein freier Dozent, der an der VHS Köln ca. 100
Tage im Jahr tätig war. Die VHS Köln wurde jetzt verurteilt dem
Dozenten rückwirkend 4 Wochen Urlaub pro Jahr zhu zahlen.
Hintergrund des Rechtsstreits sind die Regelungen des Bundesurlaubgesetzes. Demnach haben Selbstständige, die z.B. nur für einen Arbeitgeber tätig sind, wie normale Arbeitnehmer Anspruch auf bezahlten Urlaub.
Die VHS Köln hat Berufung gegen das Urteil eingelegt - sollte das Urteil Bestand haben, könnten sich für viele Arbeitgeber die Situationen grundlegend ändern und damit die Stellung von Honorarkräften gestärkt werden.
Allerdings steht natürlich zu befürchten, dass die dadurch entstehenden Kosten sich in einem niedrigeren Grundniveau auswirken.
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