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Ausschluss vom Masterstudium wegen Bachelor-Note zulässig

Ausschluss vom Masterstudium wegen Bachelor-Note zulässig

05.07.2010, (RK)

Es ist rechtlich zulässig, wenn eine Hochschule die Zulassung eines Bachelorabsolventen zu einem konsekutiven Master davon abhängig macht, dass der Bewerber seinen Bachelor mit einer bestimmten ECTS-Note abgeschlossen hat. Dies beschloss jetzt die 6. Kammer des Verwaltungsgerichts Mainz.

In dem konkreten Fall ging es um einen jungen Mann, der sich an der Fachhochschule Mainz um einen Studienplatz für einen BWL-Master bewarb. Zuvor hatte er an einer anderen Fachhochschule sein Bachelorstudium mit der ECTS-Note „Grade D“ abgeschlossen.

Die Fachhochschule lehnte den Antrag ab, da die Prüfungsordnung für den Zugang zum Master mindestens die ECTS-Note Grade C voraussetzt.

Einspruch!
Dagegen wollte der Studienbewerber Protest einlegen und beantragte für das angestrebte Verfahren Prozesskostenhilfe. Dabei machte er insbesondere geltend, dass es nicht zulässig sei, ohne gesetzliche Grundlage und nur durch eine Regelung der Universität in der Prüfungsordnung die Zulassung zum Masterstudium allein von der Bachelor-Note abhängig zu machen.

Abgelehnt!
Die Richter der 6. Kammer erteilten dem Absolventen unter Hinweis auf die fehlenden Erfolgsaussichten seines Einspruchs eine Abfuhr: Nach dem rheinland-pfälzischen Hochschulgesetz sei der Zugang zum Master von besonderen Voraussetzungen abhängig. Dies rechtfertige es, an den vorangegangenen Bachelorabschluss besondere Anforderungen zu stellen, zumal das Masterstudium die Studierenden in besonderer Weise qualifizieren solle.

Hochschulen entscheiden über Zugang zum Master
Diese besonderen Anforderungen müsse nicht der Gesetzgeber selbst formulieren, dies dürften vielmehr die einzelnen Hochschulen tun, weil diese die maßgeblichen Aspekte am sachkundigsten beurteilen und die jeweilige Ausbildungs – und Kapazitätssituation vor Ort am besten einschätzen könnten.

Eine Mindestnote sei eine zulässige und geeignete besondere Anforderung an den Bachelorabschluss, da die Note die maßgebliche Aussage über die Qualität des Studienabschlusses enthalte. Welche Bachelornote mindestens gefordert werde, dürfe die Hochschule entscheiden.

Hintergrund: ECTS-Note
Neben ihrer Note erhalten Studierende auch einen Notespiegel (ECTS Grading Table), der die relative Einordnung ihrer Leistung in die Prüfungsergebnisse im gesamten Studiengang erlaubt. Damit soll die Übertragung der erreichten Note im Rahmen von Anerkennungsverfahren erleichtert werden, etwa wenn ein Student in Deutschland einen Bachelorabschluss macht und im Ausland einen Masterstudiengang belegen will.

Dabei werden die Absolventen eines Jahrgangs aufgrund ihrer Punktzahl geordnet und verschiedenen Notengruppen zugewiesen. Die besten 10 Prozent erhalten die Bestnote A, die nächsten 25 Prozent B, die nächsten 30 C usw.

(Quelle: PM)

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