Ein neues Gesetz soll die Beschäftigung von Wissenschaftlern neu regeln - es ist die Antwort auf die teilweise komplizierte Situation von Wissenschaftlern in meist befristeten (Drittmittel-)Forschungsprojekten. Das neue Gesetz hört auf den schönen Namen Wissenschaftszeitvertragsgesetz.
Bisher bestand die Problematik darin, dass gerade Forscher in Drittmittel-Projekten befristet beschäftigt werden, der echte (juristische) Befristungsgrund aber nicht gegeben ist. Mit dem neuen Gesetz soll hier Abhilfe und vor allem Rechtssicherheit geschafft werden.
Ergänzt wurde das Gesetz auch um einen familienpolitischen Aspekt."Mit dem neuen Wissenschaftszeitvertragsgesetz wird dies vereinfacht. Es schafft die nötige Rechtsicherheit und gibt Hochschulen und Forschungsinstituten ein hohes Maß an Flexibilität. In dem Gesetz werden die Möglichkeiten für die Befristung eines Arbeitsvertrags erweitert. Dazu zählt die Beschäftigung in Drittmittelprojekten. Bisher gab es nur Sonderregelungen für die Qualifizierungsphase von Wissenschaftlern, die so genannte 12-Jahresregelung bzw. 15-Jahresregelung in der Medizin. Nach dem neuen Gesetz ist auch nach dieser Zeit eine befristete Weiterbeschäftigung im Rahmen von Drittmittelprojekten einfach möglich." (Quelle: BMBF)
In Kraft treten soll es im Frühjahr 2007.
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