In der SZ schreibt Nina von Hardenberg heute einen Kommentar zur Testkäufer-Debatte vom Wochenende. Damit hält sie sich nicht lange auf und holt zum großen Rundumschlag aus, in dem sie gegen Computerspiele, für schärfere Gesetze "argumentiert". Leider mäßig recherchiert und ziemlich platt.
Sie greift einfach die platten Sätze, die schon seit Jahren immer wieder kursieren auf, Gründe und Argumentation sucht man leider vergeblich.
"Eine Verschärfung der Gesetze zur Verbreitung von grausamen Videos und Computerspielen unter Jugendlichen ist zwar dringend notwendig. Fraglich ist jedoch, ob Altersbegrenzungen das richtige Mittel dafür sind." (Quelle: SZ)
Woher hat sie diese Weisheit? Wie sieht denn die Gesetzeslage aus - welches Computerspiel wird denn momentan aufgrund unserer Gesetzeslage verbreitet, das besser im Schrank bliebe - wenn man es so genau weiß, dass man das in zwei Sätzen abhandelt, könnte man ja mal einen Titel nennen.
Dann möchte sie "gewaltbeherrschte" Computerspiele aus den Regalen verbannen, dabei kommt es zu dem schönen Satz "Filme, für die es keinerlei Werbung gibt, werden von Jugendlichen kaum gespielt" - schnell gestrickter Artikel, gemeint waren wohl eher Computerspiele denn Filme.
Und weiter geht es:
"Ein Verbot kann jedoch nur so effektiv sein, wie die Behörde, die es umsetzt. Die Bundesprüfstelle wird aber nur auf Hinweise von der Freiwilligen Selbstkontrolle der Unterhaltungs-Software (USK) hin aktiv." (Quelle: SZ)
Vielleicht doch einmal genauer nachlesen - die Bundesprüfstelle hat inzwischen ein ziemlich breites Verfahren. Kurz zitiert aus der Seite der Bundesprüfstelle: "Eine besondere Antragsberechtigung besitzen in Deutschland rund 800 Stellen. [...] Das neu geschaffene Recht zur Anregung haben dagegen alle Behörden und anerkannten Träger der freien Jugendhilfe. Die Zahl der Anregungsberechtigten umfasst mehrere hunderttausend Stellen." (Quelle: Bundesprüfstelle)
Aber vielleicht meinte Frau Hardenberg ja ein etwas anders gelagertes Problem: Ein einmal durch die USK als "erst ab 18" eingestuftes Spiel, kann danach nicht mehr durch die Bundesprüfstelle indiziert werden (der Unterschied besteht darin, dass ein Werbeverbot erst mit der Indizierung einsetzt - zugänglich sind die Spiele aber bei beiden Varianten erst ab 18).
Und zum guten Schluss werden dann noch die "gewaltbeherrschten" Computerspiele mit Sucht gleichgesetzt: "Außer über neue Verbote muss die Gesellschaft darum auch darüber nachdenken, wie sie ihre Kinder gegen Computersucht stabilisieren will." (Quelle: SZ)
Und schön auch der letzte Satz: "Bei diesen Fragen helfen Sofortprogramme wenig. Eine Politik zum Schutz der Gesellschaft vor gewaltbereiten Jugendlichen braucht einen längeren Atem." (Quelle: SZ)
Da fragen wir uns wirklich was schlimmer ist - ein etwas beherzter und in den Auswirkungen unüberlegter Vorstoß von Frau von der Leyen oder ein wohl unrecherchierter mal schnell hingeschriebener Kommentar in der SZ?




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1 Kommentar(e) zu "Alkohol, Jugendliche und der Jugendschutz"Guter und kritischer Kommentar, danke! Es drängt sich der Eindruck auf, dass Frau Hardenberg und andere sich hier gegenseitig Schützenhilfe leisten. Schön ist nämlich auch der Satz der (scheinbar zahlreichen?) "Kritiker", die die Verflechtung von USK und Spieleherstellern bemängeln. Im Grunde ist das nur einer, nämlich der Herr mit den drei F aus Niedersachsen, der mit seiner Kritik vor allem Eigeninteressen verfolgt. Dass die TesterInnen der USK aus der Fachwelt kommen und unabhängig sind ist Frau Hardenberg kein Wort wert (wenn sie es überhaupt weiß).
16.10.2007 14:59
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