Das Aktionsbündnis "Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft" hat sich in einer Erklärung zum vieldiskutierten Heidelberger Appell geäußert und vor allem klar dagegen positioniert.
Aus der Erklärung:
"Das Aktionsbündnis wendet sich gemeinsam mit der Allianz der deutschen Wissenschaftsorganisationen gegen die Unterstellung, dass durch Unterstützung von Open Access- Publikationsformen die grundgesetzlich garantierte Publikationsfreiheit verletzt würde. Die Freiheit von Literatur, Kunst und Wissenschaft ist unbestritten ein hohes und vom Aktionsbündnis stets verteidigtes Gut. Dazu gehören auch die im Urheberrecht garantierten Persönlichkeitsrechte der Kreativen. Das Aktionsbündnis möchte ebenso deutlich klarstellen, dass Freiheit von Literatur, Kunst und Wissenschaft unbestritten ein hohes und vom Aktionsbündnis stets verteidigtes Gut ist. Dazu gehören auch die im Urheberrecht garantierten Persönlichkeitsrechte der Kreativen. Entschließt sich der Wissenschaftler zum Publizieren seines Wissens, zumal wenn die Produktion dieses Wissens mit öffentlichen Mitteln finanziert bzw. unterstützt wurde, hat jedoch die Öffentlichkeit das Recht, zu diesem Wissen freizügigen Zugang zu erhalten. Dieses Ziel soll durch Open Access erreicht werden." (Quelle: Aktionsbündnis Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft)
Weitere Informationen
- Aktionsbündnis zur Heidelberger Erklärung
- Webseite Aktionsbündnis "Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft"
- Der Stein des Anstoßes: Heidelberger Erklärung
- Wer sich für das Thema interessiert, sollte auch Archivalia beachten
Informationen zum Artikel