Wie verschiedene Medien heute berichten, gibt es vielleicht doch noch gerade im Bildungsbereich Änderungen an der Föderalismusreform. So sollen Kooperationen zwischen Bund und Ländern im Bildungsbereich doch ermöglicht werden.
Bisher sah es so aus, dass dies explizit untersagt war, um den Einfluss des Bundes aus Ländersicht möglichst gering zu halten.
So wie es aktuell ausschaut, wird das ursprünglich geplante Verbot gelockert und Kooperationen im Hochschulbereich ermöglicht - Schulen bleiben demnach wohl weiterhin ausgenommen. Ein Programm wie das seit einiger Zeit laufende Förderprogramm für Ganztagsschulen müssten dann die Länder alleine tragen. Im Raum stehen bleibt die Frage, ob sie dies tun werden und dazu in der Lage sind oder ob sie sich nur eine Zuständigkeit erstritten haben, die sie (vielleicht) nur bedingt mit Leben erfüllen können.
Nach einem Spiegel-Artikel wäre die CDU gerne bei der lupenreinen Trennung geblieben und hätte das Kooperationsverbot auch im Hochschulsektor gelassen. Ein feststehendes Ergebnis scheint es aber weiterhin nicht zu geben, die Verhandlungen laufen noch.
Weitere Informationen finden Sie z.B. in nachfolgendem Artikel bei Spiegel-Online:
"Koch bestätigt Einigung bei Föderalismusreform"
Informationen zum Artikel